NRW Corona-Stufe 1 winkt wohl bald
Kreis Mettmann · Wenn der Trend anhält, rutscht der Kreis Mettmann schon bald zurück in die Inzidenzstufe 1. Das bedeutet wieder: Neue Auflagen lernen – ob im Sport, bei Kulturveranstaltungen, im Handel oder in der Gastronomie.
Rascher als erhofft neigt sich dieser Sommer ohne Corona-Auflagen dem Ende entgegen. Falls es nicht zu überraschenden Ausreißern kommt, ist der Kreis Mettmann am Montag, 26. Juli, angezählt. Dann wird aller Voraussicht nach die 7-Tage-Inzidenz acht Tage lang über zehn gelegen haben. Das bedeutet: Ab Mittwoch, 28. Juli, gelten im Kreisgebiet nicht mehr die Bestimmungen der Inzidenzstufe 0, sondern die Regeln der Inzidenzstufe eins. Damit ist der Kreis bei jenen Kommunen und Kreisen ganz vorn mit dabei, die der sommerlichen Sorglosigkeit besonders rasch „adieu“ sagen müssen. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums machen bislang sechs von 47 Gebietskörperschaften den ersten Schritt zurück im Corona-Reglement. Der Kreis Mettmann wäre die siebte Region in dieser Runde. Kein Trost: Von nun an werden täglich weitere Kommunen und Kreise hinzukommen.
Treffen in der Öffentlichkeit
Für Bürger, Wirte, Händler, Vereine und Kulturschaffende gilt damit am Mittwoch: Wieder neue Auflagen kennenlernen. Sobald die Stufe 1 der Corona-Kontaktbeschränkungen gilt, dürfen sich maximal Angehörige aus fünf Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Treffen mit bis zu 100 Menschen im öffentlichen Raum – wie etwa einem Park sind nur mit negativen Testnachweisen möglich.
Bildung
Im Bereich Bildung bleiben Angebote möglich, bei ausreichender Lüftung kann an einem festen Sitzplatz sogar auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden. Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten sind mit bis zu 30 Personen erlaubt – sofern diese negative Testnachweise vorlegen oder einen Selbsttest unter Aufsicht durchführen.
Freibäder
Freibäder dürfen weiterhin ohne Testnachweis öffnen. Dasselbe gilt für Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und Spielbanken. Bordelle hingegen dürfen ihre Türen nur nach einem negativen Test öffnen.
Sport
Im Sport gilt – Negativtest und Rückverfolgung vorausgesetzt: Bis zu 100 Personen dürfen drinnen wie draußen Kontaktsport betreiben. Hochintensives Ausdauertraining innen (zum Beispiel Indoor-Cycling) ist für maximal 15 Personen erlaubt. Bis zu 25 000 Zuschauer sind erlaubt – maximal aber 50 Prozent der Besucherkapazität). Sie brauchen einen Negativtest und der Veranstalter muss sich ein Konzept für die Veranstaltung genehmigen lassen. Innen sind 1000 Zuschauer – maximal aber ein Drittel der Kapazität erlaubt. Auch hier sind negative Testnachweise Pflicht, ein fester Sitzplan und die Beachtung von Mindestabständen.
Kinder- und Jugendarbeit
In der Kinder- und Jugendarbeit dürfen drinnen Gruppen mit bis zu 30, draußen mit bis zu 50 Mädchen und Jungen nach Test zusammenkommen. Ferienangebote und Ferienreisen erfordern einen negativen Antigentest oder einen Selbsttest unter Aufsicht. Für Clubs und Diskotheken im Freien gilt: Maximal 250 Personen – wobei vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden. Alle übrigen müssen Negativtest nachweisen und zurückverfolgbar sein.
Kultur
Maximal 1000 Personen, Negativtests, Sitzplan, Mindestabstände – das sind auch die Rahmenbedingungen für Theater, Oper, Kino – drinnen wie draußen. Ein nicht berufsmäßiger Probenbetrieb ist innen mit 30 Sängern beziehungsweise 50 Bläsern möglich.
Einzelhandel
Im Einzelhandel gilt die Maskenpflicht. Für Sitzungen, Tagungen und Kongresse gelten 1000 Teilnehmer als Maximum, sofern sie Negativtests vorlegen.
Private Partys
Private Partys können im Freien mit bis 250 Gästen, innen mit höchsten 100 Gästen gefeiert werden – auch hier gilt: Negativtests und Rückverfolgbarkeit.
Volksfeste
Volksfeste sind mit bis 1000 Teilnehmern möglich, falls es ein genehmigtes Konzept gibt.
Gastronomie
In der Gastronomie gelten die Abstandsregeln. Das Personal muss Maske tragen und Selbsttests machen. Busreisen bleiben erlaubt.