Streit bei Georg Fischer wird jetzt vor Gericht fortgesetzt

Fristlose Kündigung des Betriebsrates steht im Mittelpunkt . Im Dezember hatte dieser eine Abfindung abgelehnt.

Foto: Georg Fischer

Mettmann. Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf wird am Donnerstag, 10. März, über die fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden der Firma Georg Fischer in Mettmann verhandelt. Zu diesem Gerichtstermin werden sich viele Mitglieder der IG Metall aus dem Betrieb solidarisch erklären, vor dem Gericht versammeln und wegen der Kündigung demonstrieren, sagt Hakan Civelik, Gewerkschaftssekretär der IG Metall in Velbert. Schon Anfang 2014 stritten Geschäftsführung und Betriebsrat von Georg Fischer vor dem Arbeitsgericht. Damals ging es um Überstunden. Laut Hakan Civelek werde dem Betriebsratsvorsitzenden von seinem Arbeitgeber vorgeworfen, dass er „sich selbst beurlaubt“ hätte und ohne Genehmigung zwei Tage von der Arbeit ferngeblieben sei. Laut IG Metall entspreche das nicht den Tatsachen, weil sich der Vorsitzende bei seinem Abteilungsleiter ordnungsgemäß abgemeldet habe, so Civelek.

Das Gremium des Betriebsrats habe der Kündigung nicht zugestimmt. Nun versuche Georg Fischer offenbar, „die fehlende Zustimmung zur Kündigung vor dem Arbeitsgericht zu erreichen.“ In einem Brief des Betriebsrates an die Konzernleitung und Geschäftsführung von Georg Fischer bekunden die Mitglieder des Betriebsrates ihre Solidarität mit dem Betriebsratsvorsitzenden. „Wenn es in der letzten Zeit erhebliche Diskrepanzen zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung gab, sollte nicht einseitig nach Schuldzuweisungen gesucht werden, sondern nach Lösungen“, schreibt der Betriebsrat. Eine Kündigung sei keine Lösung, heißt es weiter. „Dies wird den Betriebsrat in seiner Funktion nicht von seinem Kurs abbringen.“

Das gegen den Betriebsratsvorsitzenden eingeleitete Gerichtsverfahren zu seiner Kündigung habe nichts mit dem Betriebsrat an sich zu tun, sagt die Geschäftsführung von GF. Weiter heißt es: „Unserem Antrag liegt eine schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung seitens des Betriebsratsvorsitzenden zugrunde. Da der Betriebsrat dieser Kündigung nicht zugestimmt hat, wird nun das Arbeitsgericht Düsseldorf am 10. März über die Richtigkeit entscheiden. Im gleichen Verfahren haben wir auch seinen Ausschluss aus dem Betriebsrat beantragt, da der Gesetzgeber dies vorsieht, wenn ein Mitglied des Betriebsrats seine gesetzlichen Verpflichtungen grob verletzt. Das Verfahren betrifft nur diesen einen Mitarbeiter und richtet sich somit nicht gegen den Betriebsrat per se.“

Es habe jahrzehntelang eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung in Mettmann gegeben, bemerkt die Geschäftsführung. So seien zahlreiche Projekte auf den Weg gebracht worden, die beispielhaft für die Automotive Division gewesen seien und übernommen wurden, so die Geschäftsführung.

In der Vorverhandlung vor dem Arbeitsgericht am 8. Dezember schlug der Betriebsratsvorsitzende eine gütliche Einigung aus. Der Richter hatte beiden Parteien zuvor angeboten, dass der Betriebsratsvorsitzende das Unternehmen gegen eine Abfindung von 150 000 Euro verlässt. Diesen Vorschlag lehnte er jedoch ohne weitere Beratungen mit seinen Anwälten ab, was den Richter wunderte.