NRW Initiative geht nicht gegen Bescheid vor
Mettmann · Bis Freitag musste sich die Bürgerinitiative zum Erhalt der Realschule entscheiden, ob sie gegen den Ratsentscheid juristisch vorgeht. Das wird sie nicht tun. Die Realschule läuft aus, die Gesamtschule ist schon jetzt zu klein.
(dne) Die Bürgerinitiative zum Erhalt der Carl-Fuhlrott-Realschule wird nicht vor dem Verwaltungsgericht klagen. Das teilen die drei Organisatoren Heinz Gärtner, Regina Lenz und Helmut Peick in einem Dokument mit, dass mit dem Wort „Abschlusserklärung“ überschrieben ist. Zwar habe eine Klage gegen den Ratsbeschluss über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens große Erfolgschancen. Doch ein jahrelanger Rechtsstreit ginge zulasten von Schülern und Eltern. Mit ihrem Klageverzicht sorge die Bürgerinitiative nach eigenen Worten für „Rechts- und Planungssicherheit“ bei der Gestaltung der Schullandschaft in Mettmann.
Damit endet ein monatelanger Schulstreit in Mettmann. Die Realschule wird nun mit jedem Jahrgang kleiner werden. Bürgermeisterin Sandra Pietschmann hat zugesagt, dass alle Realschüler dort auch ihren Schulabschluss machen können. Ob dies bis zum Ende durchgehalten werden kann, bezweifeln viele Eltern. Sitzenbleiber müssten ohnehin die Stadt wechseln, um ein Schuljahr zu wiederholen.
Für das städtische Baudezernat wird der Aufbau der in diesem Schuljahr gestarteten Gesamtschule mit dem Klageverzicht einfacher zu planen sein. Bislang mussten alle beabsichtigten Baumaßnahmen in Szenarien durchdacht werden – bei Erhalt der Realschule und bei auslaufender Realschule. Nun steht das Realschulgebäude in vollem Umfang für die Jahr für Jahr größer werdende Gesamtschule als Quartier zur Verfügung. Sofern der Schulentwicklungsplan für Mettmann stimmt, ist die neue Gesamtschule allerdings zu klein angelegt.
Bereits in der nächsten Schulausschusssitzung (23.9., 17 Uhr, Heinrich-Heine-Gymnasium) steht deshalb die Erweiterung von einem bislang vier- auf einen sechszügigen Ausbau auf der Tagesordnung. Möglicherweise wird auch dies Mitte der 2020er Jahre nicht ausreichen. Im Schulentwicklungsplan heißt es dazu: Bei rund 400 Viertklässlern pro Jahr ab 2024 kommen rund 200 Kinder für die Gesamtschule in Frage – also mehr als sechs Klassen à 30 Schüler.
Die Bürgerinitiative zum Erhalt der Realschule zeigt sich in ihrer Abschlusserklärung noch einmal überrascht und enttäuscht von den Abstimmungsergebnissen in den Ratssitzungen. Da sei zunächst der Beschluss am 29. Juni gewesen, das Bürgerbegehren aus formalen Gründen für unzulässig zu erklären. Ein Rechtsgutachter hatte die Position der Stadtspitze gestützt, dass die Bürger bei der Unterschriftensammlung für die Realschule nur verkürzt über die Folgekosten informiert worden seien. Die Bürgerinitiative gibt an, sie habe sechs Wochen vor der Ratssitzung eine eigene Rechtseinschätzung zur Verfügung gestellt, die aber den Ratsmitgliedern nicht zugänglich gemacht worden sei. So habe der Rat bei seiner Entscheidung nicht die beiden juristischen Positionen vergleichen und abwägen können.
Bei der Entscheidung über einen Ratsbürgerentscheid am 9. September seien zehn Ratsmitglieder der Sitzung fern geblieben. Zudem bezweifelt die Bürgerinitiative die Kostenschätzung zu einem Nebeneinander von Real- und Gesamtschule. „Fazit: Sowohl der Ratsbeschluss über das Bürgerbegehren am 29.06.2021 als auch die Abstimmung über den Ratsbürgerentscheid am 09.09.2021 basieren auf unvollständigen und fehlerhaften Informationen der Verwaltung.“
Unterm Strich stehe ein Ergebnis, das bedauerlich sei für zukünftige Schülergenerationen. „Die Chance eines bedarfsgerechten, differenzierten Bildungsangebots wurde vertan. Die verfassungsrechtlich verankerte Freiheit der Eltern bei der Schulwahl wurde ignoriert.“