Autos blockieren Reinigung
Zugeparkte Straßen verhindern den Einsatz der Kehrmaschinen. Die Anwohner müssen aber trotzdem die Gebühren bezahlen.
Lintorf. Gebühren für die Straßenreinigung bezahlen, aber keine saubere Straße bekommen: Manche Anrainer der Speestraße sind sauer. Seit Jahr und Tag bezahlen sie Gebühren dafür, dass einmal pro Woche eine städtische Kehrmaschine die Speestraße rauf- und runterfährt und die Rinnsteine säubert.
Doch in aller Regel funktioniert das nur äußerst lückenhaft, weil im Bereich zwischen Am Speckkamp bis zur Einmündung Am Potekamp, teilweise bis zum Kreisverkehr Rehhecke, beide Fahrbahnränder mit parkenden Autos zugestellt sind — bis auf die Lücken an den Einfahrten zu den Häusern und einem kurzen „Halteverbot“ an Bushaltestellen.
Ein Anwohner hatte bereits im Oktober 2011 an die Verwaltung geschrieben und auf die Problematik aufmerksam gemacht. In einer ersten Stellungnahme wurde er darauf hingewiesen, dass es dieses Problem in vielen Straßenzügen gebe.
Aus logistischen Gründen gebe es aber keine Alternative. Darüber hinaus gebe es inzwischen auch diverse Gerichtsurteile zu dem Thema. Denen zufolge sei es „unerheblich“, dass eine Straße dort, wo Fahrzeuge parken, nicht gereinigt werden kann.
Denn Parken gehöre zur üblichen Straßennutzung und müsse daher auch von der Straßenreinigung hingenommen werden. Die Stadt sei nicht verpflichtet, „die Straße in perfekter Weise zu reinigen“, sondern nur so, wie es „möglich und zumutbar“ sei.
Detlev Czoske, BU-Mitglied im Lintorfer Bezirksausschuss, ist verärgert, dass sich 18 Monate nach der Beschwerde des Anwohners „nichts verändert hat“. Er kann diese Argumente nicht nachvollziehen. „Logistische Gesichtspunkte“ könnten keinen höheren Stellenwert haben als die Bedürfnisse der für die Straßenreinigung zahlenden Bürger.
„Wäre es nicht doch möglich, zu der früheren Regelung zurückzukehren, bei der die Straße, bevor sie zugeparkt wird, in den frühen Morgenstunden gereinigt wurde?“, schlägt Czoske in seinem Antwortschreiben vor.
Bei den Kommunalen Diensten findet er damit aber wenig Gehör. Die Kehrmaschinen seien in der Regel mittwochs zwischen 7 und 8 Uhr im Einsatz. Eine noch frühere Reinigung sei grundsätzlich nicht möglich. Nach der Lärmschutzverordnung dürfen in Wohngebieten die Kehrmaschinen erst ab 7 Uhr fahren.
Das Amt räumt ein, dass es „regelmäßig Anfragen und Beschwerden von Anwohnern“ gebe, die um eine Anpassung der Einsätze der Kehrmaschinen an die örtlichen Gegebenheiten bitten oder sich zusätzlich den Einsatz von Handkehrern in zugeparkten Bereichen wünschen.
Beides sei mit dem „derzeitigen Persoanl- und Fahrzeugbestand“ nicht umsetzbar. Die Maschinen wie auch die Handkehrkolonnen seien voll ausgelastet. Ansonsten müsste eine weitere Kehrmaschine inklusive Personal angeschafft werden, was aber zwangläufig zu einer Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren führen würde.