BU sorgt sich um den Verkehr in Ost
Info-Veranstaltung zum Verkehrskonzept noch vor dem Sommer.
Ratingen. Um den Verkehr in Ost sorgt sich nach wie die Bürger-Union (BU). bekanntlich wurde in der September-Ratssitzung das von der CDU beantragte Gesamtverkehrskonzept für das Gewerbegebiet Ost und die angrenzenden Wohngebiete einstimmig auf den Weg gebracht. Es sollen die derzeitigen und zukünftigen Verkehrsströme von der Homberger Straße über die Balcke-Dürr-Allee, die Formerstraße, die geplante K 10n bis zur Neanderstraße integriert untersucht werden.
Auch sollen Anregungen von Anwohnern der Hugo-Schlimm-Straße geprüft werden, in ihrem Wohngebiet Anwohnerparken möglich ist und ob eine Querungshilfe zur Schulwegsicherung an der Einmündung Balcke-Dürr-Allee umsetzbar ist, wurden ebenfalls in den Beschluss mit aufgenommen. Wie BU-Fraktionschef Alexander von der Groeben mitteilte, laufe zurzeit gemäß Auskunft der Verwaltung in der Februar-Sitzung des Bezirksausschusses Mitte das Vergabeverfahren für das Verkehrskonzept Ratingen-Ost.
Noch vor der Sommerpause solle die erste Bürger-Informationsveranstaltung zum Inhalt des Konzeptes stattfinden. Die Fraktion der Bürger-Union beantragt, dass in dem Verkehrskonzept Ratingen-Ost auch zur Verkehrslage der Hugo-Schlimm-Straße Stellung genommen wird und Verbesserungsvorschläge zur Verkehrsführung gemacht werden. Insbesondere sei darzustellen, wie durch eine Straßensperrung auf der Hugo-Schlimm-Straße verhindert werden könne, dass der Verkehr von Büros und Tiefgaragen von der Balcke-Dürr-Allee sowie von dem neu errichteten Einkaufszentrum an der Homberger Straße und zusätzlicher Durchgangsverkehr von der Balcke-Dürr-Allee über die Hugo-Schlimm-Straße fließe. Entsprechender Schleichverkehr ist zu unterbinden. Alternativen für die Anlage einer Sperrung sind zeichnerisch mit Begründung zu entwickeln.
Alexander von der Groeben: „Ziel muss es sein, den gewerblichen und den Einkaufsverkehr sowie den Durchgangsverkehr vom Wohnverkehr zu trennen. Tempo 30-Vorschriften oder die Beschränkung auf Anliegerverkehr, die beide zumeist nicht eingehalten werden, sind keinesfalls ausreichend. Bei einer Sperrung ist die Anlage einer Wendemöglichkeit zu berücksichtigen und zu planen.“