Eisenhüttengelände: Ende Juli ist der Gift-Boden weg

Die Sanierung des Eisenhüttenareals in Ost geht nun in die heiße Phase.

Foto: Achim Blazy

Selten hatte es vor dem Start einer Baustelle so viele Bedenken gegeben wie in Sachen Eisenhüttengelände. Dort wird eine Brachfläche aus den Zeiten des Hüttenwerks komplett für künftige Wohnbebauung saniert. Das verseuchte Erdreich wird bis zur Lehmschicht mehrere Meter tief ausgebaggert und, je nach Belastung, auf entsprechenden Wegen entsorgt. Nicht belastetes Material wird am Ort gelagert und wieder vergraben. Nun wurde mit dem Abtragen des hochbelasteten Materials begonnen, doch die befürchteten Geruchsbelästigung sind offenbar nicht eingetreten. Das ergab die Antwort von Manfred Kessel vom Amt für Kommunale Dienste (Umweltamt) auf eine Anfrage von FDP-Fraktionschefin Hannelore Hanning.

Zum Stand der Dinge teilte Kessel jetzt mit, dass man mit der Auskofferung des hochbelasteten Materials begonnen habe. Das sei auch im jüngsten Info-Brief an die Anwohner mitgeteilt worden. Es gehe um den mit Schweröl verseuchten Boden, so Kessel: „Diese Bodenkontaminationen enthalten flüchtige organische Verbindungen, welche zum Teil aufgrund ihrer niedrigen Geruchsschwelle zu starken Geruchsemissionen führen.“ Der Gestank könne je nach Wind in die Nachbarschaft „verdriften“. Kessel betont jedoch: „Da es hierbei zu einer starken Verdünnung in der Atmosphäre kommt, werden bei ständigen Kontrollmessungen schon im Sanierungsbereich keine erhöhten Schadstoffkonzentrationen erfasst.“ Das abgepumpte Wasser wird, wie bereits berichtet, mittels Aktivkohlefilter gereinigt und durch chemische Analysen überwacht.

Nun wolle die Bauleitung durch den Einsatz eines zweiten Baggers die Auskofferung beschleunigen, um den Zeitraum möglicher Geruchsbelästigungen so kurz wie möglich zu halten. Reinigungen der Baustelle sowie Abdeckplanen sollen nach Arbeitsende mögliche Emissionen zurückhalten.

Bis Ende Juli sollhochkontaminierte Bereich saniert sein: Danach sei nicht mehr mit Geruch zu rechnen. Und: „Die Überwachung der Sanierungsarbeiten sowie der Entsorgung erfolgt permanent durch den beauftragten Fachgutachter sowie durch die zuständige Kreisbehörde.“