Gastronomie bleibt Sorgenkind
Die Werbesatzung für die Innenstadt wird nachgebessert. Die Stadt beharrt aber auf den Auflagen für die Außenbewirtung.
Ratingen. Die umstrittene Werbesatzung hat im Frühjahr für erheblichen Wirbel gesorgt: Nachdem über die Jahre hinweg Werbeaufsteller in der Innenstadt die Fußgänger vom glatten Pflasterstreifen aufs holprige Kopfsteinpflaster und zu Slalomläufen gezwungen hatten, wurde die Satzung überarbeitet — und mit den neuen Vorschriften übers Ziel hinaus geschossen.
Vor allem die Einschränkungen für die Gastronomie rund um den Marktplatz hatten die Gemüter erregt. Wirte beklagten Umsatzeinbußen, die Kunden waren sauer wegen der Einschränkungen. Jetzt liegt der Erfahrungsbericht der Verwaltung vor. Demnach sollen einige Auflagen abgemildert werden, um den Gastronomen und Händlern das Leben zu erleichtern.
Ursprünglich sollte die Vorlage direkt nach der Sommersaison vorgelegt werden, doch wollte die Verwaltung noch das Ergebnis einer Begehung mit Sozialverbänden sowie Stellungnahmen der betroffenen Händler und Gastronomen einarbeiten.
„Ein extra Fragenkatalog ist deshalb nicht erforderlich“, sagt Dezernent Rolf Steuwe und weist in der Ratssitzung eine entsprechende Kritik seitens der SPD zurück. Fraktionschef Christian Wiglow bezeichnete die Vorlage als „zu kurz gegriffen“.
Die Stadt schlägt auch auf Anregung der IG Einzelhandel folgende Beschlüsse vor: Die Wirte dürfen ihre Möbel auch nachts auf den Sondernutzungsflächen draußen lassen — allerdings gesichert. Eine Lagerung auf öffentlichen Flächen gegen Gebühr wird im Einzelfall geprüft.
Pro Geschäft darf ein Werbereiter unmittelbar an der Wand aufgestellt werden. Außerdem soll im Rahmen eines Förderprogramms die Gestaltung von Fassaden, Mobiliar und Werbeanlagen gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet werden.
Nicht verhandelbar ist für die Verwaltung, dass ein Meter Plattenstreifen frei gehalten werden muss — und eingefordert werde. Dafür dürften die betroffenen Gastronomen die zentrale Marktfläche mitbenutzen.
Aufschlussreich war die Begehung mit Senioren- und Behindertenverbänden. Dabei stellte sich heraus, dass der plattierte Streifen „überwiegend gut begehbar“ ist. Problematisch erwies sich die Situation vor den Gaststätten am Marktplatz: Der Streifen sei völlig zugestellt gewesen und Gäste hätten kein Verständnis für die Räumung des Streifens gezeigt.
Außerdem sei eine Querung des Marktplatzes für Rollstuhlfahrer und Leute mit Rollator nur unter Mithilfe anderer möglich — wegen der Bestuhlung. Die sollte so gestellt werden, dass eine Achse entstehe, schlägt die Verwaltung vor.
Anja Leopold, Wirtin des „Löwen am Markt“ ist eigentlich zufrieden darüber, dass das Mobiliar künftig nachts draußen bleiben dürfe, zugleich wundert sie sich: „Erst darf ich die Möbel wegen des Brandschutzes nicht am Haus stapeln, jetzt soll es möglich sein — gegen Gebühr. Das ist doch Abzocke.“ Entscheidend für sie und andere Gastronomen sei es, „den einen Meter“ wiederzubekommen, sonst blieben die Umsatzeinbußen.