Kanaltest auf dem Prüfstand

Abwasserrohre müssen dicht sein: Hausbesitzer sind zur Prüfung verpflichtet. Die Satzung der Stadt wird aber von der Politik kritisiert.

Ratingen. Muss jetzt nachgebessert werden? Die Satzung der Stadt, nach der ab nächstem Jahr Hausbesitzer die Abwasserrohre auf Undichtigkeiten hin überprüfen lassen müssen, ist in der Politik kritisiert worden.

Die CDU-Fraktion fordert eine „bürgerfreundliche Lösung“, außerdem sollen die geplanten Erleichterungen durch das Land auch in Ratingen berücksichtigt werden. Die Überprüfung der Leitungen ist durchs Landeswassergesetz vorgeschrieben, um die oft unbemerkte Umweltverschmutzung durch defekte Rohre einzudämmen.

Wann und wie jedoch geprüft wird, ist weitgehend den Kommunen überlassen. Dabei wirkt sich gerade die Art der Prüfung direkt aufs Portemonnaie der Bürger aus: Denn zahlen müssen nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieter, auf die diese Zusatzkosten dann umgelegt werden.

Für die Abwasserleitungen zwischen Haus und Kanal sind nämlich die Grundstückseigentümer verantwortlich. Sie müssen auf eigene Kosten die Rohre prüfen und bei Bedarf reparieren lassen, auch wenn der Schaden sich außerhalb der Grundstücksgrenze befindet.

Die städtische Satzung sieht eine zeitlich gestaffelte Prüfpflicht vor: In Bereichen mit hohem Grundwasserstand und in Wasserschutzgebieten soll zuerst geprüft werden (mit dem teuren Druckverfahren), in anderen Bereiche hat man länger Zeit. Dort reicht auch eine Kamerauntersuchung.

Erst jüngst haben die großen Fraktionen im Landtag Erleichterungen bei der Prüfung und Vermeidung unnötiger Kosten beantragt.

Jörg Maaßhoff (CDU), Vorsitzender des Bau- und Vergabeausschusses: „Statt zu verschärfen, sollte die Verwaltung die Erleichterungen von Landesseite her direkt berücksichtigen.“ Ansonsten würde die städtische Satzung, wie sie bis jetzt vorgelegt würde, die Bürger über Gebühr belasten.

Die Stadt solle auch, wie von den Landtagsfraktionen vorgeschlagen, öffentliche und privaten Abwasserleitungen — zumindest außerhalb der Wasserschutzzone — zeitgleich untersuchen. Auch etwaige Sanierungen sollten parallel erfolgen — „das schlägt sich unmittelbar als Kostenersparnis nieder“, sagt Maaßhoff.

Nach dem momentanen Sachstand sieht der Erste Beigeordnete der Stadt, Klaus-Konrad Pesch, keinen Grund, die Satzung umzukrempeln: Im aktuellen Erlass des Landesumweltministers wird zwar die Kamerauntersuchung grundsätzlich als ausreichend angesehen, in Gebieten mit sehr hohem Grundwasserstand könnte diese aber „ausnahmsweise“ nicht genügen. Außerdem würden Fördermittel für die Rohrsanierung von bis zu 200 Euro pro Meter in Aussicht gestellt.

Pesch geht inzwischen davon aus, dass „80 bis 90 Prozent der älteren Anschlüsse sanierungsbedürftig sind.“ Als „älter“ gelten schon Rohre aus den 70er-Jahren. Pesch: „Wir haben die Anschlüsse von 17 städtischen Häusern geprüft, nur eine Leitung war in Ordnung.“ Oft würde man schon als Laie sehen, dass die Rohre erneuert werden müssen, dann bräuchte es auch keine Druckprüfung mehr.

Konsensfähig findet Pesch die geforderte Verlängerung der Sanierungsfristen auf fünf Jahre. Außerdem will die Stadt den Start der Prüfungen um ein Jahr verschieben. Los geht’s also 2013.