Ratingen Mieter sind verärgert über Himmelshaus
Ratingen. · In dem Gebäude an der Jenaer Straße 14 gibt es zahlreiche Mängel. Mieter klagen über Wasserschäden, Schimmel, kaputte Aufzüge und fehlende Reparaturen. Das Unternehmen LEG weist die Vorwürfe zurück.
Ein Dutzend Mieter der Jenaer Straße14 in Ratingen-West klagen über den schlechten Zustand ihres Wohnhauses sowie über Mängel in ihren Wohnungen. Die Rede ist konkret von wilden Müllkippen vor dem Hauseingang, defekten Fahrstühlen, kaputten Wasserhähnen, Schimmel und Wasserschäden, die wohl monatelang nicht repariert worden sind.
„Wir hatten mehr als einen Monat kein fließend warmes Wasser gehabt, zudem ist die Dusche nicht funktionsfähig. Erste Reparaturarbeiten sind zudem nie zu Ende geführt worden, sodass wir jetzt noch nicht einmal mehr Wasserhähne im Bad haben“, sagt Mieter Yury Birov aus dem achten Stock. Er habe nach eigenen Aussagen bereits mehrfach den zuständigen Vermieter, die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) mit Sitz in Düsseldorf, über die Mängel und Probleme informiert. Geschehen sei nichts. So gehe es auch anderen Mietern, etwa Bogdan Nedeljkovic. „Ich habe durch den Wasserschaden jetzt sogar Schimmel im Badezimmer – auf die Reparatur warte ich noch.“
Deshalb haben sich Birov und andere aufgebrachte Mieter, zumeist aus Ost- und Südosteuropa, zusammengetan, um sich Gehör zu verschaffen. Sie wendeten sich an die Volkssolidarität Ratingen. „Alleine ist es schwer gegen ein großes Unternehmen wie die LEG anzukommen“, weiß Manfred Evers von dem Sozialverband. Besichtigungstermin vor Ort an einem kalten Dienstagmorgen im Februar: Unweigerlich fällt der erste Blick auf die große Sperrmüllansammlung unweit vor dem Hauseingang, aus dem ständig Bewohner ein- und ausgehen. Ein Mieter sagt, dass die Müllkippe der erste Eindruck von dem Haus sei. Und dass der „Müllberg“ nicht nur heute da sei und bittet sofort ins Gebäude hinein. Es ist den meisten Ratingern als „Himmelshaus“ bekannt. Er zeigt auf Wasser auf dem Boden im Erdgeschoss und ärgert sich über einen der defekten Aufzüge, der derzeit modernisiert werde. „Aber es gibt noch viele weitere Mängel“, sagt Evers, der auch die LEG angeschrieben hat und, genauso wie Birov, immer noch auf Antworten wartet. Das sagt die LEG:
Dauer
„Im Oktober ist es in der Jenaer Straße 14/16 zu einem Großwasserschaden gekommen. Es trifft leider zu, dass die Instandsetzung der betroffenen Wohnungen sich länger zieht als es uns selbst lieb ist.“ Der Grund: Es handele sich um einen Versicherungsfall – und der Schadensregulierer habe mehrere Gutachten beauftragt, die „leider noch nicht umfassend vorliegen“. Heißt: Die LEG wartet noch auf eine „Freigabe der durchzuführenden Maßnahmen von der Versicherung“ und will anschließend „schnellstmöglich die Arbeiten vornehmen“. Die LEG erklärt, für die den Mietern entstandenen Unannehmlichkeiten eine Mietminderung im gesetzlich üblichen Rahmen zu gewähren. Und: „Den Schimmel werden wir natürlich
entfernen.“
Wasserschaden im Erdgeschoss
LEG: „Dieser Schaden wurde uns als Notfall gemeldet. Unsere Fachleute waren bereits dort und haben einen defekten, und wohl für den Schaden ursächlichen, Regenablauf repariert. Im Nachgang dazu könnte der genannte Wasseraustritt entstanden sein.“ Man lasse ihn beseitigen, heißt es.
Sperrmüll
LEG: „Generell gehen wir sehr gewissenhaft und proaktiv mit dem Thema Müll um und unsere Objektbetreuer kontrollieren die Bestände regelmäßig, so auch in den Himmelshäuser. Die unsachgemäße Müllentsorgung kommt leider immer wieder vor so auch in diesem Fall. Das ärgert uns genauso wie die Mieter.“ Die Wohnanlage werde regelmäßig durch eine Fachfirma begangen und Kleinmüll werde entfernt. Heißt: „Sobald dort ein illegaler Sperrmüllhaufen liegt, wird dieser allerspätestens nach drei Tagen durch die Firma Innotec abgeholt“.
Erreichbarkeit
LEG: „Wir antworten den Mietern immer zeitnah auf ihre Anliegen. Telefonisch gibt es über unseren Kundenservice natürlich direkt eine persönliche Antwort an die Mieter, schriftliche Anfragen beantworten wir spätestens – je nach Art und Dringlichkeit des Anliegens oder Mangels – innerhalb von drei Tagen.“