Pastorale Einheit Sieben Jahre Planung stehen bevor
Ratingen/Kettwig · In Ratingen bedeutet der Prozess der kirchlichen Verschlankung den Zugewinn der katholischen Angerland-Gemeinden und Kettwig (mit Mintard). Der Prozess hat begonnen.
Wenn zum Beispiel in einem oder mehreren Filialen einer Textilkette der Laden nicht mehr läuft und auch nur schwer fachlich gutes Personal zu finden ist, fackelt die Geschäftsleitung meist nicht besonders lange. Das Geschäft wird geschlossen und für die Leute, die bislang verkauft haben, gibt es im besten Fall einen Sozialplan, der Mietvertrag wird beendet. Manchmal wird das Gebäude verkauft. In der Kirche geht das so nicht.
Denn hier wird einmal eine höchst sensible Ware – wenn man es denn so nennen will – angeboten, hier geht es um Bindungen von Herz und Seele, um Traditionen, Verflechtungen, um eine geistige Heimat. Für die Menschen, die noch in irgendeiner Bindung der Kirche verpflichtet sind.
In Ratingen bedeutet der Prozess der kirchlichen Verschlankung – die Geschäftsaufgabe – den Zugewinn der katholischen Angerland-Gemeinden und Kettwig (mit Mintard). Und: Der Prozess hat bereits begonnen. Es heißt jetzt auch nicht Gemeinden, sondern Pastorale Einheiten. Kettwig hatte übrigens die Wahl zwischen Heiligenhaus und Ratingen und entschied sich für Ratingen. Damit wird man eigentlich wieder im alten Dekanat Ratingen landen.
Am 7. September hat der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat der Erzdiözese über die künftige Rechtsform der Pastoralen Einheiten im Erzbistum beraten. Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ist ein wichtiges Gremium für die Mitwirkung von Katholiken im Bereich wirtschaftlicher Angelegenheiten des Erzbistums Köln. Diesem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat gehören überwiegend gewählte Mitglieder an. Mit Blick auf die künftige Rechtsform der Pastoralen Einheiten hat der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat Kardinal Woelki mit großer Mehrheit empfohlen, alle Pastoralen Einheiten schrittweise bis zum 31. Dezember 2030 als Pfarreien zu errichten.
Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat begrüßte ausdrücklich die Zusage des Erzbischofs, eine intensive Begleitung der Pastoralen Einheiten bei den anstehenden Veränderungen sicherzustellen. In seiner Sitzung am 2. und 3. Juni sprach der Diözesanpastoralrat nach intensiven Beratungen dem Erzbischof seine Entscheidungsempfehlung aus. Das wichtigste Beratungsgremium des Erzbischofs votierte mit großer Mehrheit für die Delegation der Entscheidung über die Rechtsform in die Pastoralen Einheiten (Dynamischer Sendungsraum).
Nach deren territorialer Festlegung sind folgende Schritte bis 2030 kommuniziert worden. Die Pastorale Einheit ist zunächst nur ein Raum, ohne dass es schon eine Rechtsform gibt. Und für die Schritte gibt es weder für das Erzbistum noch für Ratingen einen Zeitplan.
Der erste Schritt bedeutet: gegenseitiges Kennenlernen der Seelsorgeteams, der Kirchenvorstände, Pfarrgemeinderäte. Das läuft derzeit. Das allerdings wird weder von der Gemeinde St. Peter/St. Laurentius mitgeteilt, die passenderweise seit ein paar Monaten keine Website betreibt. Und die Website von St. Peter und Paul hat noch nie kontroverse Standpunkte zur Diskussion gestellt. Und das Periodikum „Bileams Esel“ ist bekanntlich seit einem knappen Jahr vom Markt verschwunden.
Also – so richtig wild auf die Neuordnung ist offenbar kaum einer der kirchlich Verantwortlichen. Und wer nicht verantwortlich und einfach nur katholisch oder nur Ratinger ist, dem werden Informationen zum Thema nicht wirklich aufgedrängt.
In Kettwig und Ratingen gibt es immerhin kurze Mitteilungen über Termine von Gottesdiensten und Kaffeefahrten. Und, wenn man ganz tapfer sucht, findet sich im letzten veröffentlichten Protokoll der Peter und Paul-Pfarrgemeinderats-Sitzung von März 2023, dass es eine Begegnung mit Mandatsträgern aus Kettwig geben und anschließend darüber berichtet werde. Das war im Mai 2023.
Der zweite Schritt sieht vor, dass es auf der Ebene der Pastoralen Einheit einen gemeinsamen Pfarrer gibt und das Seelsorgeteam für alle Pfarreien der Pastoralen Einheit zuständig ist.
Es werden dann die konkreten Vorbereitungen für den dritten Schritt getroffen, für die pastorale und verwaltungsmäßige Zusammenarbeit. Beim dritten Schritt bekommt die Pastorale Einheit eine Rechtsform (im kirchlichen und staatlichen Recht). Dementsprechend werden dann Leitung und Gremien angepasst.
Auf der aktuellen Etappe des Pastoralen Zukunftsweges im Erzbistum Köln wurde empfohlen, dass alle zukünftigen Pastoralen Einheiten bis 2030 eine Pfarrei bilden sollen. Aufgrund von Kritik an dieser Empfehlung hat Kardinal Woelki Ende 2020 eine „AG Pfarreistruktur“ unter Leitung von Weihbischof Ansgar Puff eingesetzt. Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft haben als Alternative zu den Ergebnissen des Pastoralen Zukunftsweges das Modell eines „Dynamischen Sendungsraums“ beschrieben, das für jede Pastorale Einheit einen verbindlichen Kirchengemeindeverband als Rechtsform vorsieht mit der jederzeitigen Möglichkeit von Fusionen bis hin zu einer Pfarrei.