Windrad-Bau kann sofort starten

Der Investor der beiden Windkraftanlagen in Homberg will allerdings die Entscheidung des zuständigen Gerichts noch abwarten.

Foto: Ralph Matzerath

Ratingen. Die Baugenehmigung liegt vor, ebenso die Genehmigung zum sofortigen Vollzug. Doch die Gelsenkirchener Firma BBB Umwelttechnik will den Ausgang der anhängigen Klagen gegen den Bau zweier geplanter Windräder auf einem Feld in Homberg noch abwarten, wie das Unternehmen auf Anfrage erklärte. Nach mehr als zehn Jahren Verfahrenszeit hatte die Bezirksregierung in Düsseldorf Ende Dezember 2016 die Genehmigung für den Bau der Windräder erteilt. „Mit Bescheid vom 19. Dezember 2017 wurde für den Genehmigungsbescheid hinsichtlich der Errichtung der Anlagen die sofortige Vollziehung angeordnet. Mit der Errichtung der Anlagen kann daher grundsätzlich sofort begonnen werden“, teilte die Bezirksregierung mit.

Allerdings sind derzeit noch mehrere Klagen anhängig. Vor kurzem gab es einen Ortstermin mit den zuständigen Richtern in Homberg. Bei BBB Umwelttechnik hofft man nun, dass es im April eine Entscheidung der Richter geben wird. Dann nämlich könnte es klappen, dass die beiden geplanten Windräder bis zum 31. Dezember dieses Jahres stehen und Strom erzeugen. Die juristischen Auseinandersetzungen um die beiden geplanten Windräder sind nicht neu. Sie reichen bis ins Jahr 2005 zurück. Damals erlitt die Stadt in der Auseinandersetzung mit dem Investor eine Niederlage. Im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erging ein Beschluss zu Gunsten der BBB. Danach durfte die Stadt dem Unternehmen die Baugenehmigung für zwei Windräder mit einer Höhe von 138 Metern nicht verweigern.

Doch damit war der Bau der Windräder noch längst nicht beschlossene Sache. Nun ging die Bezirksregierung gegen das Vorhaben vor. Doch auch die konnte sich in Sachen Windräder auf dem 155 Meter hohen Schellberg in Homberg an der Stadtgrenze zu Mettmann juristisch nicht durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies im Jahr 2012 die Bedenken der Bezirksregierung zurück. Nun müsse die Bezirksregierung neu entscheiden, hieß es. Weil Schwarzbachhof und Obenschrievershof in unmittelbarer Nähe der geplanten Anlagen liegen, hatte die Bezirksregierung den Antrag von BBB mit Hinweis auf den Denkmalschutz abgelehnt. Die Höfe stehen unter Denkmalschutz. Auch gehe von den Anlagen eine „bedrängende Wirkung“ aus. Beides verneinte das Gericht. Genehmigt wurden die zwei Windräder so wie seinerzeit beantragt. Die genehmigten Standorte befinden sich auf einem großen Feld in der Gemarkung Meiersberg, südlich des Schwarzbachs.