Attacke im Saunaclub: Angeklagte randalieren im Gericht
Die Männer verletzten einen Wachmann des Landgerichts, beschimpften den Vorsitzenden und verhöhnten das Opfer.
Velbert/Wuppertal. Zur Urteilsverkündung im Prozess um eine beinahe tödliche Messerattacke an einem Saunaclub in Velbert haben die beiden Angeklagten (24 und 28 Jahre alt) im Saal randaliert. Der Jüngere verletzte einen Wachtmeister des Landgerichts leicht, als er eine Absperrung im Saal demolierte. Die Ansage an den Vorsitzenden Richter: „Sie sind ein Nazi!“, das gesamte Gericht „Nazipack“, weil sie die Tat verurteilten. Der Jüngere verhöhnte noch das Opfer: „Acht Jahre? Für einen Scheiß-Nigger?“ Eine Zuschauerin aus der Familie zeigte sich fassungslos, als sie ihn so ausrasten sah. Die Strafe für den Älteren beträgt achteinhalb Jahre Haft. Eine Bewährung ist für beide ausgeschlossen.
Laut Feststellungen griffen sie am 16. April vergangenen Jahres als Gäste eines Clubs in der Röbbeck einen anderen Besucher an. Das Opfer erlitt insgesamt 28 Stiche in verschiedene Körperteile. Vorangegangen war eine Massenschlägerei unter den Beteiligten und weiteren Gästen — in und vor dem Lokal. Der Verletzte leidet weiter unter den Narben, die von der Messerattacke zurückgeblieben sind, und den psychischen Folgen.
Nach der Eskalation im Saal schloss das Gericht beide Angeklagte von der Sitzung aus. Der Vorsitzende Richter Robert Bertling kommentierte: „Es tut mir leid, dass sie das hier jetzt nicht selbst hören können. Ich hätte ihnen gern einiges gesagt.“
Der Jüngere hätte sich als „Selbstvollstrecker“ für frühere Schläge gerächt. Dabei dürfte Auslöser für die Prügelei zuvor im Club letztlich Streit um Platz in der Umkleide gewesen sein. Im Prozess fielen mehrfach rassistische Äußerungen. So hatte der 28-Jährige über die gegnerische Gruppe gesagt: „Das waren so Farbige. Also, ich bin selber Ausländer, aber Sie wissen, was ich meine.“ Der Ältere bezeichnete sich als Palästinenser, der Jüngere ist Deutscher aus einer türkischen Familie.
Angeklagter (24) bei der Verkündung des Urteils in Richtung des Opfers
Unterstützer zeigten im Publikum tätowierte Abzeichen extrem nationalistischer Türken. Ein Besucher hatte früher im Prozess den Angeklagten zugerufen: „Allahu Akbar! Ich hätte den umgebracht!“ Das Gericht hat für das Urteil angenommen, dass die Angeklagten das nächstbeste Opfer aus der gegnerischen Gruppe heraus gegriffen hatten. Deren Mitglieder waren Personen unterschiedlicher Hautfarbe. Der Verletzte hat dunkle Haut.
Das Urteil ist noch angreifbar. Das Gerichts protokollierte die Körperverletzung, Beleidigungen und Sachbeschädigung im Saal für neue Strafverfahren. Die menschenverachtenden Worte des 24-Jährigen über den Geschädigten erwähnten die Richter dabei nicht.