Bei Kaffeefahrten teures Ende vermeiden

Die Berater der Verbraucherzentrale NRW geben Tipps, wie man aufdringlichen Verkäufern die Tour vermasseln kann.

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Velbert. Geldgewinne, Geschenke, gutes Essen und weitere Attraktionen vor Ort — mit diesen immer gleichen Versprechen werden meist ältere Menschen zur Teilnahme an einer Tagestour gelockt. Doch hinter der preiswerten Fahrt ins Grüne verbirgt sich oft eine als Kaffeefahrt getarnte Verkaufstour, bei der den Teilnehmern meist minderwertige Waren zu überteuerten Preisen angedreht werden.

„Auf keinen Fall sollten sich Teilnehmer bei Kaffee und Kuchen am Zielort dazu verleiten lassen, etwas zu unterschreiben oder gleich das Portemonnaie zu zücken. Das Geld ist dann meist weg, auch wenn der Kaufvertrag hinterher widerrufen wird“, warnt Andreas Adelberger von der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW an der Friedrichstraße in Velbert-Mitte vor versierten Verkäufern, die nach der Bustour auf Nimmerwiedersehen verschwinden.

Wie Teilnehmer auf falsche Versprechen nicht hereinfallen und gegen unseriöse Verkaufspraktiken vorgehen können, dazu haben die Verbraucherberater wertvolle Tipps:

Nette Einladung nur schöner Schein: Preiswerten Touren mit vielen Extras sollte man stets misstrauisch begegnen. Sinnvoll ist es, das Angebot zu einer Kaffeefahrt und besonders das Kleingedruckte vor der Buchung sorgfältig zu lesen. Sämtliche Kosten — auch zusätzliche Extras — und sonstige Teilnahmebedingungen sollten vorher zusammengetragen und geprüft werden. Bei Ungereimtheiten am besten Angehörige, Betreuer oder die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale um Rat fragen. Im Zweifel sollten Interessenten lieber auf eine Teilnahme verzichten.

Verbrauchertipp

Gerissene Verkaufstaktik: Veranstalter von Kaffeefahrten haben nichts zu verschenken, sondern treiben mit Rentnern und Pensionären ein für sie einträgliches Spiel. Zusätzlich treiben sie mit den ermittelten Adressdaten oft noch einen regen Handel. Ihre Verkaufsveranstaltung findet häufig in einem abgelegenen Lokal statt, damit möglichst niemand zu einem interessanteren Ort entschwindet. Während einer mehrstündigen Präsentation werden Teilnehmer von geschulten Verkäufern geschickt zum Kauf von zweifelhaften Gesundheitspräparaten, Rheumadecken, Werkzeug oder Küchengeräten animiert - meist zu völlig überzogenen Preisen. Verläuft das Geschäft nicht so einträglich wie erhofft, werden potenzielle Käufer oft aggressiv von den Verkäufern bedrängt.

Teilnahme und Kauf kein Zwang: Gäste einer Verkaufsveranstaltung können sich jedoch durchaus während der Warenpräsentation absetzen und bis zur Rückfahrt etwas anderes unternehmen. Sie haben trotzdem einen Anspruch auf sämtliche Leistungen — etwa auf Verpflegung und Rücktransport, die sie gebucht und bezahlt haben. Sie müssen auch nichts kaufen. Falls Teilnehmer daran gehindert werden, den Veranstaltungsraum zu verlassen, sie womöglich sogar bedroht werden, sollte sich niemand scheuen, die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen und Anzeige wegen Nötigung zu erstatten. Hilfreich ist es bei Problemen, vorsorglich die Namen des Busunternehmers und des Fahrers sowie das Kennzeichen des Busses für eine Beschwerde zu notieren. Unterschrift und Anzahlung tabu: Sinnvoll ist auch, Kaufvertrag und Werbematerial erst mal mit nach Hause zu nehmen, um einen Vertrag in Ruhe prüfen sowie Preis und Qualität mit anderen Waren vergleichen zu können. Hierbei ist höchste Vorsicht geboten bei Anbietern, die in ihren Unterlagen lediglich eine Postfachadresse oder einen Firmensitz im Ausland angeben. In solchen Fällen ist eine rechtliche Verfolgung meistens aussichtslos.

Widerrufsrecht: Wird ein Warenkauf im Nachhinein bereut, weil der Preis der neuen Heizdecke zu hoch erscheint oder Zweifel an der angepriesenen Wunderwirkung von Fitness-Pillen aufkommen, können Käufer in der Regel innerhalb von 14 Tagen, nachdem ein Vertrag vereinbart wurde beziehungsweise sie die gekaufte Ware in den Händen halten, ohne Begründung vom Kaufvertrag Abstand nehmen. Wurden sie nicht ordnungsgemäß über ihr Recht auf Widerruf informiert, haben sie sogar ein Jahr und 14 Tage Zeit, um sich von der Vertragsverpflichtung zu lösen. Käufer sollten bei der Entgegennahme eines Vertrages immer auf das Datum achten. Unseriöse Anbieter versuchen oft, das Widerrufsrecht durch Zurückdatierung auszuhebeln. Wichtig für Reklamationen und Rücktritt ist auch, dass der Name der Firma, einer verantwortlichen Person, die Anschrift und nicht nur ein Postfach im Kaufvertrag angegeben sind. HBA