Deilbachmühle: Handy-Ortung bringt keine Beweise
23. Prozesstag um Deilbachmühle geht ohne Erkenntnis zu Ende.
Velbert. 23. Gerichtstag im Fall Brandstiftung der Deilbachmühle: Seit Dezember 2010 steht der Oberhausener Christian K. (28) vor Gericht, der das ehemalige Hotel und Restaurant 2007 ersteigert hatte.
Am Mittwoch wurde am Wuppertaler Landgericht ein ermittelnder Hauptkommissar als Zeuge vernommen. Dieser hatte Abhörprotokolle und die Geodaten des Handys des Angeklagten untersucht.
Mit den Geodaten wird angezeigt, an welcher Stelle sich ein Mobiltelefon ins Funknetz einwählt. In der Brandnacht vom 12. Juli 2009 gibt es eine Lücke in den Aufzeichnungen — hervorgerufen entweder dadurch, dass es keinen Empfang gab, oder dass das Telefon ausgeschaltet war.
So wählte sich das Mobiltelefon von K. zuletzt um 1.09 Uhr in Essen auf der Ruhrallee ein, bevor es um 3.36 Uhr das nächste Mal in einer Essener Discothek geortet werden konnte. In dieser habe sich K. laut eigener Aussage befunden, während das historische Gebäude anfing zu brennen.
„Die Fahrtrichtung auf der Ruhrallee in Richtung Neviges gibt Anlass, an dieser Aussage zu zweifeln“, sagte der Polizeibeamte aus. Einen genauen Beweis, wo sich K. mit seinem Telefon zur Brandzeit befand, konnte er aufgrund der Datenlücke aber nicht liefern.
Die Aussagen des Beamten erzeugten großen Widerstand der mittlerweile drei Verteidiger des Angeklagten. Sie verwiesen auf mehrere mögliche Anfahrtswege zur Discothek.
Auch an den nächsten Gerichtstagen — Fortsetzung am Dienstag, 28. Juni, — werden die Vernehmungen weitergehen. Staatsanwalt Wolfgang Neubauer legte mehrere Beweisanträge vor, nach denen Zeugen geladen werden sollen.
Das lange Verfahren hinterlässt Spuren bei allen Beteiligten. Im Scherz kündigte Rechtsanwalt Matthias Delvo an, nach der Mittagspause einen Befangenheitsantrag gegen die Richter zu stellen. Vorsitzender Richter Robert Bertling stieg ein und konterte trocken: „Machen sie das. Verschonen sie uns von diesem Verfahren.“ Dessen Ende bleibt offen.