Der Stadtrat entscheidet im April über eine neue Wettbürosteuer
Rund 12 000 Euro Mehreinnahmen werden veranschlagt.
Wülfrath. In der Kalkstadt halten sich Lokale für Pferde- und Sportwetten in einem ziemlich überschaubaren Rahmen. „Die Zahl lässt sich an einer Hand abzählen“, erklärt Kämmerer Rainer Ritsche. Dies ändert allerdings nichts daran, dass solche Vergnügungsstätten stärker zur Kasse gebeten werden sollen. Derzeit wird im Rathaus die Einführung einer Wettbürosteuer vorbereitet. Die entsprechende Abstimmungsvorlage kommt in den nächsten Wochen im Ausschuss für Umwelt und Ordnung sowie im Haupt- und Finanzausschuss auf den Tisch. Am 10. April dürfte die neue Steuer dann vom Stadtrat beschlossen werden. Eine Zustimmung der Politik gilt wohl als höchst wahrscheinlich.
Die hatte es nämlich bereits im vergangenen Jahr gegeben — bei einem ersten Anlauf zur Einführung der neuen Steuer für Wettbüros. Doch im Zuge der Debatte hatte damals ein Gericht den vom Städte- und Gemeindebund NRW ausgearbeiteten Besteuerungsmaßstab, der auch in Wülfrath zur Grundlage werden sollte, als nicht rechtskonform bezeichnet. Daraufhin hat das Rathaus von einer Einführung zunächst noch abgesehen. Denn es wäre rechtlich angreifbar gewesen. Inzwischen haben sich die Vorzeichen geändert: Der Städte- und Gemeindebund hat Wülfrath den neuen Entwurf einer Mustersatzung zugesandt. „Auf dieser Grundlage“, so Ritsche, „werden wir die Vorlage für die Politik erstellen.“
Rainer Ritsche, Kämmerer, über Lokale für Sport- und Pferdewetten in Wülfrath
Rund 12 000 Euro dürfte die neue Vergnügungssteuer für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in die Stadtkasse spülen. Von diesen Einnahmen war die Kämmerei jedenfalls im vergangenen Jahr ausgegangen. Für jede angefangenen 20 Quadratmeter Veranstaltungsfläche sollte ein Steuersatz von 250 Euro fällig werden. Der Politik, aber auch der Verwaltung, so ist in der Debatte im Spätsommer 2017 jedenfalls deutlich geworden, geht es dabei nicht nur um die zusätzlichen Einnahmen für die Stadtkasse, sondern auch um ein Signal, die Intensität von Pferde- und Sportwetten einzuschränken beziehungsweise einzudämmen.
Solche, im Amtsjargon „Vergnügungsstätten“ genannten Etablissements, wirken sich städtebaulich negativ auf das gesamte Umfeld aus. Könne die Steuer nicht noch höher sein, hatte die Politik denn auch signalisiert. Kämmerer Rainer Ritsche entgegnete, das Rathaus wolle sich vorbehalten, bei Bedarf die Höhe der Abgabe entsprechend anzupassen.
Neben Wettbüros existieren auch Spielhallen beziehungsweise Lokale mit Spielautomaten, bei denen bereits eine Vergnügungssteuerpflicht besteht. Die Einnahmen, die Wülfrath allein damit erzielt, belaufen sich im Jahr auf rund 500 000 Euro. tws