Düsseler Straße: Abgestellter Hänger sorgt für Ärger
Ordnungsbehörde will nun auf Beschwerden reagieren.
Wülfrath. Parkplätze sind an der Düsseler Straße am Ortsausgang in Richtung Düssel aktuell rar gesät. Eine Baumaßnahme der Stadtwerke — unter anderem werden Wasserleitungen erneuert — hat die Zahl der öffentlichen Stelleplätze mehr als halbiert. Umso mehr stößt bei Anwohnern ein Anhänger auf Unmut, der seit Wochen einen Parkplatz blockiert. „Ist das eigentlich erlaubt?“, haben mehrere Leser am WZ-Telefon angefragt. „Ist es nicht“, stellte Ordnungsamtsleiter Reinhard Schneider auf Anfrage klar.
„Auf der Düsseler Straße zwischen Gut Berg und der Einmündung vor dem Kindergarten parkt von Düssel kommend auf dem rechten Parkstreifen seit sehr langer Zeit ein Pkw-Anhänger mit kuriosem Aufbau“, hatte in einer Mail auch WZ-Leser Axel Neubauer festgestellt. Er persönlich habe deshalb auch schon eine Verkehrsaufseherin darauf angesprochen. „Sie sagte mir, dass man da aber nichts machen könne“, schreibt Neubauer. Ein Anhänger dürfe aber nur 14 Tage auf dem Parkstreifen stehen. Der Eigentümer schiebe diesen aber alle zwei Wochen auf den Parkplatz davor und dann zwei Wochen später wieder dahinter. Neugebauer: „Kaum zu glauben, dass der Gesetzgeber das zulässt!“
Das lässt er auch nicht zu. Das betont Schneider. Er bestätigt die 14-Tage-Frist. „Den Anhänger dann einfach um einige Meter zu verschieben, ist nicht rechtens“, so der Ordnungsamtsleiter. Geregelt ist das in der Straßenverkehrsordnung (StVO), und dort durch Paragraf 12 „Halten und Parken“: „Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.“
Im konkreten Fall handelt es sich um einen Bootsanhänger. Wie die Stadt anmerkt, wurde gegen den Fahrzeughalter ein Bußgeld verhängt. Reagiert der Eigentümer nicht, indem er den Anhänger wegstellt, leite die Ordnungsbehörde weitere Schritte ein. Reinhard Schneider: „Wir werden das Fahrzeug abschleppen und zu einem anderen Ort bringen lassen. Die Kosten muss der Besitzer tragen.“