Frühbucherrabatte bergen oft Kostenfallen

Die Verbraucherzentrale weist auf Fallstricke bei der Buchung des nächstens Urlaubs hin.

Frühbucher sollten Preise vergleichen.

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Velbert. Zahlreiche Reiseveranstalter werben zu Beginn des Jahres mit Frühbucherrabatten für den Sommerurlaub um die Gunst der Kunden. „Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hingucken mitunter als Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätzlicher Kosten fällig werden“, warnt Andreas W. Adelberger von der Verbraucherzentrale. Er rät, bei der Prüfung der Angebote diese Tipps zu beherzigen:

Ob ein Frühbucherrabatt gewährt wird, hängt vom jeweiligen Reiseveranstalter ab. Nachlässe oder Vergünstigungen können innerhalb eines Angebots variieren, etwa wenn ein Rabatt nur für bestimmte Unterkünfte eingeräumt wird.

Die Posten eines Frühbucherangebots lassen sich nur bei gleichen oder ähnlichen Leistungen vergleichen. Kunden sollten ihr Augenmerk nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang richten. Eine sorgfältige Prüfung vor Vertragsabschluss zeigt, ob im Angebot der Transfer vom Flughafen zum Hotel oder die All-Inclusive-Verpflegung enthalten ist.

Aber auch ein Vergleich mit anderen Angeboten kann sich lohnen: Viele Veranstalter bieten identische Leistungen an, etwa Flug und Unterkunft. Diese können bei dem einem Anbieter zum regulären Preis billiger sein als bei einem anderen Veranstalter zum reduzierten Preis. Gewährt der günstigere Anbieter zusätzlich noch einen Nachlass, ist bei einem Preisvergleich unterm Strich eine Ersparnis von mehreren hundert Euro drin.

Wer keine Lust hat, im Internet nach Schnäppchen zu jagen, sollte sich im Reisebüro nach möglichen Schnäppchen für ein Traumziel erkundigen. Die Reisevermittler müssen für die Preisdifferenz geradestehen, wenn sie nicht die günstigste Variante für das gewünschte Reiseziel aus ihrem Sortiment heraussuchen. Im Streitfall sollten Kunden — etwa mit Hilfe eines Zeugen — jedoch nachweisen können, dass sie sich nach dem billigsten Angebot erkundigt haben.

Auf die Preisangaben im Katalog ist inzwischen kein Verlass mehr. Reiseveranstalter können die Preise noch nachträglich ändern. Auch hier müssen potenzielle Urlauber nach konkreten Kosten und möglichen Nachlässen fragen.

Werden Trips länger als vier Monate vor Reisebeginn gebucht, können Veranstalter den Preis für Pauschalreisen im Nachhinein ebenfalls verändern. Nachträgliche Preiserhöhungen werden aufgrund einiger kundenfreundlicher Urteile jedoch bei Frühbucherangeboten kaum noch erhoben.

Bei frühzeitiger Buchung sollte der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ins Auge gefasst werden. Der Versicherungspreis für den Ausfall oder Abbruch einer Reise ist im Vergleich zu den hohen Stornierungskosten ein Klacks. Allerdings werden Leistungen nur bei vertraglich vereinbarten Risiken — das können etwa unerwartete schwere Erkrankungen sein, aber auch eine Schwangerschaft oder wenn ein naher Angehöriger gestorben ist — gezahlt.

Bei weiteren rechtlichen Fragen zu Frühbucherrabatten hilft die Velberter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt unter Telefon 02051/80 90 181 oder persönlich in der Beratungsstelle an der Friedrichstraße 107. Red