Gewalttat unter Einfluss von Drogen?
Im Verfahren um die Tötung von Ersoy S. schilderte erstmals eine Zeugin den Tatabend.
Wülfrath/Wuppertal. Auch der zweite Prozess im Fall des Tötungsdelikts Ersoy S. wird zur schwerfälligen Angelegenheit. Bei der Fortsetzung der Verhandlung am Donnerstag vor dem Landgericht Wuppertal waren die Vernehmungen bisweilen eine arge Hängepartie — wenn die geladenen Zeugen überhaupt kamen.
Was am Abend des 14. April 2010 geschehen ist, als Ersoy S. in einer Wohnung im Haus Tiegenhöfer Straße 31 ums Leben kam, wurde rechtskräftig längst festgestellt. Vor dem Gericht müssen sich aber der vermeintliche Haupttäter Selim K. (verurteilt zu elfeinhalb Jahren Haft) und Marc S. (Bewährungsstrafe) noch einmal verantworten, während der dritte Tatbeteiligte Nayif T. rechtskräftig verurteilt ist (zehn Jahre Haft).
Die Frage nach dem Plan, ein Messer einzusetzen, ist zu klären. Im Mittelpunkt — und das wurde von K.s Verteidigung eingebracht — steht vor allem das Thema Alkohol- und Drogenkonsum. Es ist offensichtlich, dass die Verteidigung auf eine Strafminderung für Selim K. hinaus will.
Und zumindest die Einlassungen der 34-jährigen Zeugin D. lassen den Eindruck zu, dass K. in der Tatnacht unter Drogeneinfluss gestanden haben könnte. In D.s Wohnung flüchteten die Täter, nachdem sie Ersoy S. heimgesucht hatten. D. hatte das bislang immer geleugnet. Ein Ermittlungsverfahren läuft. Unter Tränen sagte sie, sie wolle endlich die Wahrheit sagen, wolle keine Angst mehr haben. Demnach sollen zumindest Selim K. und Nayif T. aufgeregt und gar in Jubelstimmung gewesen sein.
Diese sei gekippt, als über Telefon die Nachricht von Ersoys Tod übermittelt wurde. Alle drei hätten eine Alkoholfahne gehabt. „Selim konnte gar nicht gerade stehen“, so D.
D. sagte auch aus, dass sie vor dem jetzigen Prozess von zwei Maskierten bedroht worden sei: Sie wisse, was sie zu sagen habe.
Eine Verurteilung gab es am zweiten Verhandlungstag aber auch: Eine geladene Zeugin blieb der Verhandlung unentschuldigt fern. Gegen sie verhängte Richter Ulrich Krege ein Ordnungsgeld von 250 Euro oder ersatzweise fünf Tage Ordnungshaft. Und am kommenden Dienstag — da wird der Prozess fortgesetzt — wird sie „zwangweise vorgeführt“.