Grünes Licht für Schnellrestaurant
Fast-Food-Firmen müssen an der Wilhelmstraße jedoch strenge Auflagen der Stadt erfüllen.
Wülfrath. Die Automeile Wilhelmstraße hat sich nach dem weitgehenden Rückzug der Firma Thiel praktisch neu erfunden. Das Unternehmen hat vor allem südlich der „langen Geraden“ Gewerbeflächen abgegeben, die neue Nutzungen nach sich zogen. Jet-Tankstelle, Autowasch- und Servicegebäude und die Neusortierung von Jungmann, und seit mehr als zwei Jahren gibt es Planungen, ein Schnellrestaurant auf der freien Fläche neben der Aral-Tankstelle anzusiedeln. Das Problem bisher: der Lärm eines gastonomischen Betriebs vor allem in den Abend- und Nachtstunden.
Die Stadt Wülfrath gibt jetzt aber grünes Licht für den Bau eines Schnellrestaurants an dieser Stelle. „Die Planvoraussetzungen für einen 24-Stunden-Betrieb sind grundsätzlich geklärt und möglich“, sagt Planungsamtsleiterin Nina Bettzieche. Doch der mögliche Investor muss klare lärmschutzorientierte Lösungen auf dem Areal umsetzen, damit ein Bauantrag positiv bewertet werden kann, sagt sie.
Klar ist seit 2014: McDonald’s bemüht sich, an dem Standort eine Filiale zu bauen. Entscheidend für den Konzern ist von Anfang an die Genehmigung des Restaurant-Betriebes rund um die Uhr. Die Möglichkeit, den Wülfrathern auch mitten in der Nacht noch Hamburger und Kaltgetränke verkaufen zu können, ist für das amerikanische Unternehmen die Voraussetzung für eine Ansiedlung, heißt es im Umfeld der Firma. An Wochenenden und in der Nacht ab 22 Uhr gelten aber strengere Lärmschutzregeln.
Die Stadt hat das Areal bereits vor längerer Zeit von einem reinen in ein allgemeines Wohngebiet umgewidmet und mit dieser Entscheidung den Weg zu einer gemischten Bebauung aus Wohnen und Gewerbe geebnet. Neubauten wie die Mc Donald’s-Filiale an der Ecke Wilhelmstraße/Tönisheider Straße müssten sich jedoch an die vorgeschriebenen Grenzwerte halten. Und das ist nicht einfach. „Das Unternehmen wird dort Aufwendungen haben, damit die Bereiche rund um Tiegenhöfer und Tönisheider Straße bezüglich des Lärms den gesetzlichen Grundlagen entspricht und nicht gestört werden.
Die Lautstärke auf der Fläche mit 3000 Quadratmetern an der Wilhelmstraße und hinüber zum Wohngebiet an der Tiegenhöfer Straße darf nicht zu hoch sein. Dabei ist zu beachten, dass es nicht nur die an- und abfahrenden Autos sind, die Lärm verursachen, sagt Bettzieche. Auch die über den Parkplatz laufenden Menschen und der technische Betrieb im Gebäude dürfen keine übermäßigen Lärmquellen sein, die vor allem nachts die Anwohner stören könnten. Optimal wäre es, wenn die Zu- und Abfahrt über die Wilhelmstraße geregelt werden könnte, doch auch andere Lösungen sind möglich. So rechnen Fachleute auch die Möglichkeit durch, wenn es eine Zufahrt über die Wilhelmstraße und eine Abfahrt über die Tönisheider Straße geben würde.
Mit dem neuen „Schalltechnischem Prognosegutachten“, das in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtplanung diskutiert werden wird, ist ein solcher Tag-und-Nacht-Betrieb aber möglich. „Ein Architekt muss dafür eine geeignete Lösung finden, wie er die Lärmschutzgrenzen einhalten kann“, sagt Bettzieche. Wie das baulich möglich ist, bleibt der Lösung des Investors vorbehalten, sagt sie. Es folgt zumindest nach Einwendungen von Bürgern und diverser weiterer Prüfungen (Artenschutz) eine erneute Offenlegung des Bebauungsplans. Das erregt die Kritik des Investors.
Diese dreifache Offenlegung und immer neue Diskussionen um das Projekt und dessen Chancen und vor allem Risiken findet wenig Zustimmung von Rainer Wulf. Er ist der Projektplaner im Auftrag von McDonald’s. Die jetzt positive Kunde aus dem Planungsamt über die grundsätzliche Vereinbarkeit von Restaurantbetrieb und Lärmgrenzen bewertet er vorsichtig: „Das Projekt ist schon sehr in die Länge geraten.“ Deshalb wartet er auf eine klare Aussage: „Wichtig ist, was im Bebauungsplan steht und der muss Rechtskraft haben. Dann kann man weitersehen.“