Hydranten-Kartell fliegt auf

Aufgrund unerlaubter Preisabsprachen verurteilt das Kartellamt AVK Mittelmann zu einer Geldbuße.

Wülfrath. Hydranten sind Armaturen zur Entnahme von Wasser aus einem Wasserleitungssystem. Hydranten können aber auch eine sprudelnde Geldquelle sein — und das nicht immer auf dem Boden des Gesetzes.

Das Bundeskartellamt hat wegen verbotener Preisabsprachen nun Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. Auch davon betroffen: die Wülfrather AVK Mittelmann GmbH.

Sechs Händler und Hersteller von Hydranten und anderen Wasserarmaturen sowie vier weitere Personen sind laut Kartellbehörde betroffen. Rund 15,5 Millionen Euro sollen sie bezahlen. Die Kartellbeteiligten haben auf den Märkten für Hydranten und Armaturen wie Wasserschiebern und Absperrklappen in Deutschland einen Anteil von rund 70 Prozent.

Schon im Jahr 2007 gab es die ersten Hinweise auf ein Hydranten-Kartell. Hinweise auf Absprachen wurden bei zwei Herstellern von Gussrohren entdeckt. Damals ließ das Kartellamt neun Unternehmen der Hydrantenbranche untersuchen.

Die Vorwürfe gegen die Firmen sind massiv. Und für den Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, steht fest: „Die Unternehmen haben Erhöhungen von Listenpreisen, allgemeine Rabatte sowie individuelle Höchstrabatte und Konditionen für bestimmte Kunden miteinander abgesprochen.

In regelmäßig stattfindenden Gesprächskreisen haben sich Geschäftsführer und Vertriebsleiter — zum Teil bereits seit 1995 — über wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht.

Die Kartellabsprachen haben den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten über einen langen Zeitraum erheblich beeinträchtigt.“ Hinfried Schwack, Pressereferent von AVK Mittelmann, will auf Nachfrage der WZ keine Stellung beziehen. „Aus unserer Sicht ist das ein schwebendes Verfahren. Daher können und werden wir inhaltlich nichts sagen.“

Auch über die Größenordnung, mit der Mittelmann an der Strafe beteiligt ist, sagt Schwack nichts. Bei der Berechnung der Unternehmensgeldbußen gehe das Bundeskartellamt „von dem von der Preisabsprache erfassten Umsatz aus und gewichtet die Schwere und die Dauer der Tat“. Leidtragende der Preisabsprachen sollen unter anderem Kommunen und Wasserwerke sein.

Vier der sechs Unternehmen haben mit den Behörden einen einvernehmliche Verfahrensbeendigung vereinbart. Das führe, so das Kartellamt, zur Absenkung der jeweiligen Geldbbußen. Für AVG Mittelmann treffe das nicht zu.

Die Gesellschaft, so Schwack, prüfe das weitere Vorgehen. „Details über unsere Pläne geben wir jetzt nicht bekannt.“ Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann Einspruch eingelegt werden.