Velbert In Zeiten von Corona haben es Pflegebedürftige extra schwer
Velbert. · (mj) In Corona-Zeiten haben Pflegebedürftige und Angehörige mit Versorgungslücken zu kämpfen. „Das bedeutet, dass die Pflege zu Hause oft in Eigenregie übernommen werden muss“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Befristet bis 30. September können Betroffene folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen:
Bei der Auszeit für Pflege
Im akuten Pflegefall haben Beschäftigte jetzt das Recht auf eine Auszeit von ein bis 20 Arbeitstagen, um die Pflege zu Hause zu organisieren. Bereits genutzte Arbeitstage werden abgezogen. Das Pflegeunterstützungsgeld, das sie bei der Pflegekasse beantragen können, wird bis Ende September jetzt auch für bis zu 20 Tage gezahlt. Auch hier werden bereits genutzte Tage abgezogen.
Mehr Kurzzeitpflege
Wer einen Pflegebedürftigen nicht zu Hause pflegen kann und ihn in einer stationären Kurzzeitpflege unterbringen muss, findet solche Adhoc-Pflegeplätze jetzt auch in Reha-Einrichtungen und in Krankenhäusern. Die Kosten für die Obhut in solchen Einrichtungen werden bis 30. September von 1612 Euro auf 2418 Euro erhöht und werden auf Antrag von der Pflegekasse gezahlt.
Pflegezeit verbessert
Ist die Pflegesituation geklärt, können Beschäftigte normalerweise wählen, ob sie bis zu sechs Monate ganz oder teilweise oder bis zu 24 Monate teilweise aus dem Arbeitsleben aussteigen, um für die häusliche Pflege und Betreuung eines nahen Angehörigen da zu sein. Für diese sogenannte Familienpflegezeit gilt aktuell bis Ende September, dass nicht ausgeschöpfte Restzeiten aus diesen Zeitkontingenten für die Pflege genutzt werden können. Teilzeitbeschäftigte dürfen zur Überbrückung einen Monat lang die vorgegebene Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche auch unterschreiten.
Extras beim Entlastungsbetrag
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad1 gibt es nun eine Erleichterung. Sie können zur Überwindung von Versorgungslücken nun auch Leistungen für andere Hilfen ausgeben. In Nordrhein-Westfalen können alle Pflegebedürftige bis Ende September zusätzliche Hilfen in Anspruch nehmen. Anerkannte Anbieter erhalten eine Aufwendung für Unterstützungsangebote im Alltag – etwa für Einkaufen, Botengänge zum Arzt und zur Apotheke oder den Lieferservice von Speisen und Wäsche.
Plus für alle Pflegebedürftigen
Die bisherige Ansparmöglichkeit von nicht in Anspruch genommenen Entlastungsleistungen wird einmalig um drei Monate verlängert. Das bedeutet, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen aus dem Jahr 2019 können bis Ende September 2020 genutzt werden.
Weitere Informationen zu den Hilfen bei der Pflege zu Hause während der Corona-Pandemie sind online bei der Verbraucherzentrale zu finden. Beratungs- und Hilfsangebote in der Nähe des Wohnortes gibt es auch auf der Internetseite des Pflegewegweisers NRW oder unter Telefon 0800/40 400 44.