Kein Kanal-Tüv in Velbert
Weil es in Velbert kein Wasserschutzgebiet gibt, müssen private Kanäle nun doch nicht überprüft werden.
Velbert. „Die erste Untersuchung der Leitungen muss nach Paragraph 61a spätestens bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen sein.“ Dieser Hinweis auf der Internetseite der Technischen Betriebe Velbert (TBV) zur Dichtheitsprüfung privater Kanäle ist inzwischen überholt: Die Vorgaben der rot-grünen Landesregierung zum sogenannten „Kanal-Tüv“ sieht künftig eine Pflicht zur Überprüfung lediglich in Wasserschutzgebieten vor.
Und anders als etwa in Ratingen, wo gut zwei Drittel des Stadtgebietes als Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind, haben die Velberter Hauseigentümer Glück: „In Velbert gibt es kein einziges Wasserschutzgebiet“, sagt TBV-Vorstand Ralph Güther.
Zwar wolle man jetzt erst die Ausführungsverordnung zum neuen Gesetz abwarten, Güther kündigte aber zugleich an, dass die Stadt nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen werde, auch außerhalb von Wasserschutzgebieten die Hauseigentümer zur Kanalüberprüfung verpflichten zu wollen. „Damit würden wir uns ziemlich unbeliebt machen.“ Politisch wäre ein solches Ansinnen auch kaum durchsetzbar.
Gleichwohl stehe die Gemeinde weiterhin in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Leitungen für gewerbliche und industrielle Abwässer geprüft werden. Zudem wollen die TBV auch weiterhin beim Thema Dichtheitsprüfung beratend aktiv bleiben. Güther: „Dafür halten wir weiterhin Personal vor.“
Ein paar hundert Velberter hätten nach seinem Wissen bereits eine Kanalprüfung durchführen lassen. Und etliche hätten auch die Sanierungen beauftragt — und teuer bezahlt.
Überdies schauen die Mitarbeiter der Technischen Betriebe, wenn sie einen öffentlichen Kanal bauen, bei dieser Gelegenheit auch auf eigene Kosten bei den Hausanschlüssen in die Röhren — bis zur Grundstücksgrenze. Güther: „Wenn wir dabei feststellen, dass eine Leitung zusammengebrochen ist und nicht mehr funktioniert, drängen wir bei den Hauseigentümern auf eine Sanierung.“ In der Regel stoße man dabei auf Einsicht. Es könne ja nicht gut sein, wenn die Abwässer aus einer gebrochenen Leitung ins Erdreich versickern. Weiterer Vorteil: Die Sanierung fällt preiswerter aus, wenn die Straße schon einmal aufgerissen ist.