Kindergarten: Gemeinde will Aufhebung des Ratsbeschlusses
Beschwerde beim Kreis: Einstellung der Förderung für Wuppertaler Kinder wird für nicht rechtens angesehen.
Wülfrath. Gibt es noch einen Hoffnungsschimmer für den Evangelischen Kindergarten Düssel? Finanzkirchmeister Dieter Belgardt ist zumindest zuversichtlich. Die Kirchengemeinde hat die Kommunalaufsicht mit dem Ziel eingeschaltet, „dass der Ratbeschluss aufgehoben wird“, so Belgardt. Ob diese Beschwerde erfolgreich sein kann? „Ich glaube schon“, so Belgardt gegenüber der WZ.
Der Beschluss des Rates, die Förderung des Evangelischen Kindergartens Düssel mit dem Kindergartenjahr 2012/2013 einzustellen, war vor der Sommerpause im Juni vom Rat getroffen worden. In dem Beschluss wird außerdem festgelegt, dass die Stadt schon ab Sommer 2010 keine Kosten mehr für neu aufgenommene Wuppertaler Kinder übernehmen werden.
„Wir halten diesen Beschluss für rechtswidrig. Für den Ausschluss auswärtiger Kinder fehlt es an einer rechtlichen Grundlage“, positioniert sich die Evangelische Kirchengemeinde.
Mit dem Beschluss verstoße Wülfrath gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, „da er nur Wuppertaler Kinder in den Düsseler Kindergärten ausschließt“. Kinder anderer Gemeinden oder andere Wülfrather Kindergärten seien nicht betroffen. Die Kirche vermutet eine „Lex Düssel“.
Eine Kritik, die Fachbereichsleiter Hans-Werner van Hueth zurückweist. „Davon kann keine Rede sein,“ sagt er auf WZ-Anfrage. Die Stadt habe alle Kindertageseinrichtungen angewiesen, keine auswärtigen Kinder mehr aufzunehmen. „Es gibt allerdings Ausnahmen bei Härtefällen“, so van Hueth.
Dafür, betont er, gebe es klare Richtlinien. „Jeder einzelne Fall muss begründet werden, wird einzeln geprüft. Nein, eine ,Lex Düssel’ gibt es nicht“ sagt er. Entsprechendes habe die Stadt auch dem Kreis Mettmann mitgeteilt. „Ich gehe davon aus, dass der Kreis die Beschlüsse des Rates bestätigen wird“, fügt er hinzu.
Der Kreis als Kommunalaufsicht bestätigt auf Nachfrage der WZ den Eingang des Schreibens aus Düssel. „Wir prüfen das. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen“, sagt Pressesprecherin Daniela Hitzemann.
Im Gemeindebrief zum Jahreswechsel erneuert Dieter Belgardt die Kritik der Kirchengemeinde an der Informationspolitik der Stadt in Sachen Oberverwaltungsgericht.
Die Stadt habe den Rat über das Urteil falsch informiert. Das Gericht, so Belgardt, habe ausdrücklich offen gelassen, „ob nicht Wülfrath auch für die Förderung der Wuppertaler Kinder zuständig sei“. Die Fehlinformation habe die Folge gehabt, dass der Rat den Eindruck haben musste, „er habe keine anderen Möglichkeiten mehr“.