Klage gegen Shopping-Sonntage

Verdi glaubt, Velbert verstoße gegen das Ladenöffnungszeitengesetz.

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Velbert. In Neviges steht am 8. Mai zur Trödelmeile der nächste verkaufsoffene Sonntag an, in Velbert sollen unter dem Stichwort „Maifest“ ebenso die Geschäfte geöffnet sein. Doch die vom Rat verabschiedeten Termine könnten jetzt platzen. Die Gewerkschaft Verdi hat beim Oberverwaltungsgericht NRW einen Eilantrag eingereicht. Das Ziel: Velberts angesetzte Shopping-Sonntage zu streichen.

Daniel Kolle, Bezirksgeschäftsführer im Bezirk Wuppertal-Niederberg, erklärt: „Der Landesgesetzgeber hat klare Voraussetzungen benannt, unter denen verkaufsoffene Sonntage genehmigt werden können. In Velbert hält man sich nicht an diese Vorgaben.“ So muss es laut Gesetz besondere Anlässe geben, zu denen die Geschäfte am Sonntag öffnen. „Die von der Stadt benannten Anlässe sind teilweise schlicht untauglich“, sagt Kolle. Verdi stößt sich besonders an undurchsichtigen Feierlichkeiten, wie etwa am 9. Oktober in Langenberg, wo unter dem Motto „Wie feiern den Herbst“ die Läden öffnen sollen. Am 28. Februar hieß es bereits „Wir verabschieden den Winter“.

In Neviges wirken die Anlässe weniger weit hergeholt. Hier sollen zu Trödelmeile, Kinderfest, Trödelmarathon und Weihnachtsmarkt die Läden öffnen. Helmut Wulfhorst von der Nevigeser Werbegemeinschaft glaubt daher: „Aus meiner Sicht ist das für uns kein Problem.“ Der Haken: Wenn das Gericht Verdi folgt, ist die gesamte Verordnung der Stadt zu den verkaufsoffenen Sonntagen 2016 zunächst außer Kraft gesetzt — inklusive Neviges.

Daniel Kolle weist darauf hin, dass es in anderen Städten üblich sei, sich mit Interessensverbänden, Kirchen und Gewerkschaften an einen Tisch zu setzen. „Nicht so in Velbert.“ Man habe vergeblich versucht, mit der Stadt einen Interessensausgleich zu erzielen. Auf schriftliche Nachfrage habe die Verwaltung aber gar nicht weiter versucht, die strittigen Anlässe weiter als mit wenigen Sätzen zu umreißen. „Das ist nicht nur frech, das ist dreist“, findet Kolle.

Die Stadt wollte gestern zu dem laufenden Verfahren keinen Kommentar abgeben. Stadt-Sprecher Hans-Joachim Blißenbach verwies nur auf das durchgeführte Anhörungsverfahren. Genau bei diesem aber will die Gewerkschaft bereits die Bedenken angemeldet haben — jedoch ohne Wirkung.

In Bayern war Verdi 2015 vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einer ähnlichen Klage bereits erfolgreich. Die Gemeinde Eching hatte versucht, die Sonntagsöffnung damit zu begründen, dass im örtlichen Gewerbegebiet ein kleines Frühlingsfest stattfand.