Klinikum: Initiative fürs Bürgerbegehren gibt auf
Sprecher-Trio räumt Fehler ein, kritisiert aber das Ratsvotum.
Velbert. Jetzt ziehen die Sprecher der Initiative für ein Bürgerbegehren zum Erhalt des Klinikums Niederberg in kommunaler Trägerschaft den Schlussstrich. Sie werden keine rechtlichen Schritte gegen die Einschätzung der Juristen der Stadt einleiten, dass das von 4366 gültigen Unterschriften getragene Ansinnen wegen Fehlern bei der Fragestellung und der Begründung unzulässig ist. Bei der politischen Bewertung bleibt es für Esther Kanschat, Birgit Onori und André Volmer dabei: „Die Politiker verstecken sich hinter juristischen Spitzfindigkeiten. Eine Chance, bürgernahe Politik zu machen und den Bürgerwillen zu respektieren, wurde wieder einmal vergeben“, heißt es in ihrer Erklärung.
Das von Velbert und Heiligenhaus getragene, letzte kommunale Krankenhaus im Kreis Mettmann, ist bekanntlich nach den Mehrheitsvoten der Stadträte durch den Zweckverband an Helios verkauft worden. Das Risiko, einen Klinikneubau und den Abriss des asbestbelasteten Gebäudes mit Kosten von mindestens 150 Millionen Euro gegebenenfalls auch, ohne Heiligenhaus tragen zu müssen, war der Velberter Ratsmehrheit zu groß. Zwei Tage nach Abschluss des Verkaufsvertrages folgte das Abschmettern des Begehrens.
Die Initiative hatte auf ihren Unterschriftenlisten gefragt: „Soll das Krankenhaus in Träggerschaft des Zweckverbandes Klinikum Niederberg neu gebaut werden und soll die Stadt Velbert für die hierdurch entstehenden Kosten eine Bürgschaft übernehmen?“ Zulässig wäre eine Fragestellung mit dem Ziel gewesen: „Der Rat weist die in der Zweckverbandsversammlung entsandten Ratsmitglieder an, gemäß Ratsbeschluss für den Neubau des Klinikums Niederberg zu stimmen.“ Denn nur die Zweckverbandsmitglieder können über einen Neubau entscheiden. Hinzu kam, dass Heiligenhaus, ehemals 25-prozentiger Anteilseigner, nicht in der Frage, sondern erst in der Begründung Erwähnung fand.
„Wenn man die Anliegen der Bürgerschaft ernst nimmt, dann wäre die Forderung nach einem Ratsbürgerentscheid der nächste logische Schritt gewesen“, lautet das Fazit der Initiative. Dass ihnen der Bürgermeister vorab dazu geraten hatte, sich bei der Fragestellung eingehend juristisch beraten zu lassen, erwähnten Kanschat, Onori und Volmer nicht.