Ohne Kita-Platz keine Arbeitsstelle

Die alleinerziehende Mutter Beatrice Tschörner findet in Wülfrath kein Betreuungsangebot.

Foto: Simone Bahrmann

Wülfrath. Ein Jobangebot musste Beatrice Tschörner (30) schon ablehnen, weil sie niemanden hat, der auf ihre fast zweijährige Tochter Sophia aufpasst. Die alleinerziehende Mutter wurde bei zwei Kitas abgelehnt und befindet sich seit einem dreiviertel Jahr vergeblich auf der Warteliste für eine Tagesmutter, so berichtet sie. „Ich stehe alleine mit zwei Kindern da und müsste eigentlich arbeiten gehen“, sagt die Wülfratherin, deren erste Tochter Daliah zehn Jahre alt ist. „Ich habe inzwischen zwar noch ein zweites Jobangebot, aber die warten ja nicht ewig auf mich.“

Beatrice Tschörner ist kein Einzelfall. In den zehn Kindergärten des Stadtgebiets fehlen zum kommenden Kita-Jahr laut Dezernentin Michaele Berster zwei ganze Gruppenstärken um den Bedarf zu decken. Die Stadt gleicht das derzeit in Zusammenarbeit mit den Trägern durch Überbelegungen aus. „Im vergangenen Jahr ist es uns gelungen, alle Kinder unterzubringen. Wir versuchen das auch in diesem Jahr wieder, aber zu 100 Prozent können wir das nicht versprechen“, so Berster.

Schließlich wisse die Stadt noch nicht abschließend, wieviele Eltern sich am Ende melden und ihren Rechtsanspruch einfordern. Seit dem 1. August 2013 haben Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr nämlich den Anspruch auf einen Platz in Kita oder Tagespflege. Und der ist auch einklagbar. „Das hat es bei uns aber noch nicht gegeben“, sagt Berster.

„Weit weniger als 20 Namen“ habe derzeit die Liste mit den Müttern und Vätern, die in Wülfrath auf der Suche nach einem Kita-Platz nicht fündig geworden sind.

In diesen Fällen hält die Verwaltung dann Rücksprache mit den Kita-Trägern und fragt Verfügbarkeiten und die mögliche Option der Überbelegung ab. Die Stadt sortiert bei ihrer Verteilung einerseits nach der Reihenfolge des Eingangs, andererseits auch nach Härtefallkriterien.

Sobald Wülfrath den suchenden Eltern einen Platz bietet, müssen diese zuschlagen oder doch noch ein Jahr warten. „Es gibt keinen Anspruch darauf, in der Wunscheinrichtung unterzukommen“, stellt Berster klar. Obwohl man versuche, den Eltern entgegenzukommen, könne es sein, dass es am Ende nicht der wohnortsnächste Kindergarten wird oder nicht der möglicherweise erwünschte kirchliche Träger.

Beatrice Tschörner wäre schon froh, wenn sie ihre Sophia überhaupt noch unterkriegt und meldet als Nächstes ihren Bedarf bei der Stadt an. „Ich hoffe, dass das wirklich klappt“, sagt sie sorgenvoll.