Land verhindert Velberts Kampf gegen das Unkraut

Die Stadt gibt 5000 Euro für eine Spezialmaschine aus. Das nötige Herbizid ist jedoch verboten worden.

Foto: Simone Bahrmann

Velbert. Was ist ein Walzenstreichgerät? Ein Tipp: Es ist keine Maschine, mit der Walzen gestrichen werden. Vielmehr ist es ein Apparat, der wie eine Kreuzung aus Rasenmäher und Kehrmaschine aussieht, und mit dem Unkraut bekämpft wird. Und genau deswegen haben die Technischen Betriebe (TBV) auch vor wenigen Monaten 5000 Euro ausgegeben und sich ein solches Gerät angeschafft.

Doch einsetzen dürfen sie es nicht: Im Januar hat das NRW-Umweltministerium die Verwendung der dabei eingesetzten Chemikalie verboten. Jetzt steht das teure Walzenstreichgerät weitgehend ungenutzt bei den TBV herum.

„Ein Einsatz wäre derzeit nur auf unseren Friedhöfen möglich“, sagt Abteilungsleiter Arnd Sulimma. Eigentlich sollte das Gerät vor allem das zwischen dem Natursteinpflaster in den Fußgängerzonen von Neviges und Langenberg wuchernde Unkraut beseitigen. Die Funktionsweise ist simpel: Aus einem Tank wird das Unkrautvernichtungsmittel auf eine breite Walze geleitet, die wenige Zentimeter über dem Boden über die unerwünschten Pflanzen streicht — daher der Name. „Der Wirkstoff wird über die Blätter aufgenommen und lässt das Unkraut eingehen“, sagt Sulimma. Es würde nur dort eingesetzt, wo die Pflanzen die Bausubstanz schädigen könnten oder die Sicherheit beeinträchtigen. Besonders betroffen seien die nicht so stark betretenen Randbereiche der Fußgängerzonen.

Dass das Pflanzenschutzmittel Glyphosat jetzt nicht mehr eingesetzt werden darf, konnte niemand bei der Stadt ahnen. Das Verbot gelte auch nur in NRW. Die TBV hatten eine Ausnahmegenehmigung bei der Landwirtschaftskammer beantragt, die aber abgelehnt wurde. Sulimma: „Wir warten jetzt auf die schriftliche Begründung.“ Eine mechanische Entfernung des Wildwuchses sei wegen des hohen Arbeitsaufwands nicht wirtschaftlich. Schöne Zeiten für Unkräuter.