Langes Warten auf die Bagger

Die beiden Bauleitplanverfahren für die Bebauung am früheren Sportplatz Düssel sowie am Düsseler Tor sind laut Stadtverwaltung zurückgestellt.

Foto: Ulrich Bangert

Wülfrath. „Die Bauleitplanverfahren für die Bebauung am Düsseler Tor und am Sporplatz Düssel sind leider derzeit zurückgestellt“, erklärte Dezernent Martin Barnat auf Nachfrage. Für die Bebauung am Düsseler Tor sollte ursprünglich im Sommer 2017 die Planung fertiggestellt werden. Dieses Vorhaben sei bei der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (GWG) und der Stadt auf der Prioritätenliste nach hinten gerutscht, als zu Beginn des zweiten Quartals des vorigen Jahres die Planungen für den Bereich Halfmannstraße/Havemannstraße vorrangig wurden, so Martin Barnat weiter.

Wolfgang Peetz, Fraktionsvorsitzender der Wülfrather Gruppe

Ziel der GWG und der Stadt sei es, die Teilnahme an den Programmen der Wohnbauförderung und der Städtebauförderung zu erreichen. In einem ersten Schritt sei die Aufnahme in die Wohnbauförderung erfolgreich beantragt worden. Weitere fristgebundene Schritte stünden noch bevor. So sei derzeit das Quartierskonzept kurz vor der Vollendung, während das Bauleitplanverfahren bereits läuft und der Bauantrag vorbereitet wird. Der Bebauungsplan Halfmannstraße/Havemannstraße steht auf der Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung am Dienstag, 6. Februar, ab 17 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses.

„Dafür musste das Düsseler Tor zurückstehen. Das Bauleitplanverfahren für den Sportplatz Düssel befindet sich im Stand nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Die Erkenntnisse müssen nun ausgewertet und abgewogen werden, um sie im Entwurf für die Offenlage zu berücksichtigen“, so der Dezernent. Diese nächsten Arbeitsschritte seien aufgrund der begrenzten Personalkapazität im Planungsamt derzeit nicht möglich. Auch hier gelte, dass zunächst die Verfahren mit Vorrang vorangetrieben werden, bei denen die Stadt oder ihre Tochter GWG eine Aussicht auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln haben.

Nachgehakt

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den ehemaligen Sportplatz Düssel wurden im August vergangenen Jahres Bohrungen zur Erkundung des Untergrunds durchgeführt. Mit den Sondierungsbohrungen sollte die Standfestigkeit des Bodens für die geplante Bebauung geprüft und mögliche Schadstoffbelastungen ermittelt werden. Auf Nachfrage lehnte die Stadtverwaltung jede Stellungnahme zu den Ergebnissen der Bohrungen ab.

Ein weiteres Problem: Die städtische Umweltschutzbehörde hatte das Areal als „Naturschutzgebiet-würdig“ eingestuft, aber das sei nicht verpflichtend. Dennoch müssen die Ergebnisse der Artenschutzprüfung berücksichtigt werden, so dass sich noch Änderungen im Bebauungsplan ergeben könnten.

Wolfgang Peetz, Fraktionsvorsitzender der Wülfrather Gruppe, die das Projekt Sportplatz Düssel federführend auf den Weg gebracht hatte, sagte im Gespräch mit der WZ: „Ich habe angesichts der Personalsituation im Planungsamt Verständnis für die Entscheidung, das Projekt nach hinten zu stellen.“ Man müsse sich allerdings im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen „Gedanken über eine Schwerpunktsetzung machen“.