Velbert/Trier Messerstecher aus Saunaclub stehen erneut vor Gericht

Velbert/Trier. · Ihre Messerattacke auf einen anderen Gast in einem Velberter Saunaclub hätte dem Opfer fast das Leben gekostet. Derzeit verbüßen sie Gefängnisstrafen von acht Jahren beziehungsweise acht Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Totschlags.

Über die neuen Vorwürfe der bewaffneten Banküberfälle muss das Landgericht Trier urteilen.

Foto: picture alliance / dpa/Birgit Reichert

Nun stehen zwei 27 und 31 Jahre alte Männer erneut unter Anklage: Sie sollen nur Wochen vor ihrer Tat bewaffnet und mit einem weiteren Beteiligten zwei Banken in der Eifel beraubt haben. Einen Teil der Beute von 223 000 Euro könnten die Angeklagten am Abend ihrer Attacke im Saunaclub durchgebracht haben. Die zusätzlichen Taten hat die Kriminalpolizei Trier nachträglich aufgeklärt, anhand von DNA-Spuren in einer der Banken. Die Gerichtsverhandlung läuft.

Das Opfer musste
27 Messerstiche erleiden

Bei der Tat im Club hatten die Männer am Abend des 16. April 2017 das Lokal besucht, während sie unter Alkohol und Kokain standen. In einer Umkleide stritten sie mit anderen Besuchern. Es folgte ein Abtausch von Boxhieben, schließlich eine Hetzjagd über das Grundstück des Clubs. Das alles belegten Aufnahmen von Sicherheits-Kameras. Die Verurteilten verfolgten einen gleichaltrigen Mann aus der gegnerischen Gruppe und stellten ihn auf einem Parkplatz. Dort kam es zu dem lebensgefährlichen Angriff: Aufnahmen einer weiteren Sicherheitskamera zeigten 27 Messerstiche auf das Opfer, die sich deutlich sichtbar mitzählen ließen – brutale Hiebe gegen Oberkörper, Beine und Arme. Die Klinge soll bis zu zehn Zentimeter tief eingedrungen sein. Tritte kamen dazu. Bitterer Kommentar des vorsitzenden Richters: „Normalerweise reicht das.“ Der Angegriffene überlebte schwer verletzt und trotz hohem Blutverlust. Er soll dauerhaft unter Angstzuständen leiden.

Nach dem Angriff flohen die Männer, sie konnten aber identifiziert werden. Einen von ihnen nahmen Spezialkräfte der Polizei in seiner Wohnung im Essener Süden fest. Den Zweiten fassten Fahnder an seinem Versteck in Holland. Bei der Urteilsverkündung im März 2018 randalierten die Angeklagten im Saal, beschimpften das Gericht als „Nazipack“ und traten eine hölzerne Pforte aus ihrem Scharnier, die einen Wachtmeister streifte und leicht verletzte. Ihr Opfer vom Club verhöhnte einer der Männer rassistisch: „Acht Jahre? Für einen Scheiß-Nigger?“

Über die neuen Vorwürfe der bewaffneten Banküberfälle muss das Landgericht Trier urteilen. Laut Anklage sollen die beiden Männer am 1. Februar 2017 in Oberkail und am 21. Februar im Kreis Mayen-Koblenz Sparkassen beraubt haben. Bei einem der Überfälle soll eine Frau in einen Nebenraum gezerrt und verletzt worden sein. Ein dritter Angeklagter (28) sei Fahrer der Gruppe gewesen und habe abseits gewartet. Die Fahndung lief sogar über die Fernsehsendung Aktenzeichen XY – zunächst erfolglos. Die verwendeten Phantombilder sollen zu wenig ähnlich gewesen sein. Erst 2019 fand die Polizei einen Treffer in einer Datenbank genetischer Spuren.

Das Landgericht Trier will am 25. August 2020 weiter verhandeln.