Musikschulgebühren in neuem Takt
Die Kosten für den Unterricht an der Musik- und Kunstschule sind neu festgelegt worden. Zeiten können flexibler gewählt werden.
Velbert. Wer an der Musik- und Kunstschule ein Instrument oder Singen lernen möchte, muss künftig unter Umständen mehr bezahlen — je nachdem, für welche Unterrichtsform er sich entscheidet. Die Musikschule hat eine veränderte Satzung vorgelegt, die der Stadtrat mit Mehrheit beschlossen hat.
„In der bisherigen Gebührensatzung gab es eine Verzerrung“, begründete Musikschulleiter Frank Eerenstein die Änderungen: „Man zahlte für 45 Minuten Einzelunterricht vergleichsweise weniger als für 30 Minuten. Diese Verzerrung haben wir beseitigt, indem wir die Gebühren für 45 Minuten angehoben haben. Eine Kostensenkung würde derzeit allen wirtschaftlichen Gegebenheiten widersprechen.“
Darüber hinaus werden Unterrichtszeiten von 60 oder 90 Minuten nicht mehr obligatorisch angeboten. Stattdessen können Schüler bei Bedarf ihren Unterricht in Viertelstunden-Blöcken aufstocken — gegen Zusatzgebühren von 27,50 Euro. Wer also eine volle Stunde Einzelunterricht erhalten möchte, zahlt ab August 109,50 Euro statt 99 Euro pro Monat. Das entspricht einer Erhöhung von 126 Euro im Jahr.
Die Kosten für halbstündigen Einzel- sowie für Gruppenunterricht bleiben etwa gleich, ebenso Kurse in Kunst, Tanz und Theater (siehe Kasten). Auch Sozialermäßigungen (bis zu 82 Prozent), Vergünstigungen für Geschwister und Begabtenförderung sind weiterhin Bestandteil.
Sonderprojekte wie Musicals kosten allerdings extra. So müssen Teilnehmer an der neuen Produktion „Jasper weigert sich“ monatlich 25 Euro bezahlen — unabhängig davon, ob sie Mitglied der Musikschule sind. Die Proben beginnen im September, Premiere ist im April.
Im Zusammenhang mit solchen Projekten sorgt eine neue Passage für Diskussionen, die sich mit der Rechteverwertung von Bild und Ton beschäftigt. Dort heißt es, mit der Teilnahme am Unterrichtsangebot bestehe „ein Einverständnis zur Veröffentlichung der Audioaufnahmen und visuellen Erfassung durch die Musik- und Kunstschule“ — in jeglicher Form wie Print, DVD und Internet. Klaus Zimmerhof, Vorsitzender des Fördervereins, begründete den Absatz mit der „besseren Rechtsstellung für Kinder, Eltern und die Stadt“.
Denn die Verwertung von Fotos für die Website oder Broschüren der Musikschule habe es vorher schon gegeben, das Musical „Der Kuss des Mammon“ erschien 2006 auf DVD, zur Produktion „Limit“ (2011) gab es ein „Making-of“, der Gitarrenwettbewerb wird per Live-Stream übertragen. Das Reglement vereinfache zudem die Koordination, sagte Eerenstein: „Wenn zum Beispiel Jeki-Gruppen auftreten, können wir sie doch nicht aufteilen in Kinder, die fotografiert werden dürfen und Kinder, deren Eltern keine Genehmigung erteilt haben.“
Vertreter von Grünen und SLB hingegen kritisierten im Kulturausschuss die „pauschale Abtretung der Rechte an Bild und Ton“. Es könne „nicht angehen, dass Persönlichkeitsrechte per Satzungsbeschluss ausgehebelt werden sollen“, sagte Thomas Auer (Grüne) auf WZ-Nachfrage. Nun überprüft ein Datenschutzbeauftragter den Passus. Die Satzung soll zum 1. August in Kraft treten. Fotomontage: Simone Bahrmann