Velbert Neue Regeln für die Notbetreuung von Kindern
Velbert. · Ordnungsamt wird bei Verstößen gegen die Kontaktsperre Bußgelder von je 200 Euro verhängen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer, unter ihnen NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, haben sich am Sonntag auf ein bundesweites Kontaktverbot in der Öffentlichkeit geeinigt. Seit Montag, 23. März, sind auch im Stadtgebiet von velbert Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Die Stadt klärt nun über die veränderten Regelungen auf und weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro je Person geahndet werden können.
Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig. Auch Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann – insbesondere von Friseursalons, Nagelstudios, Tattoostudios, Massagesalons –, sind untersagt. Weitere Einzelheiten der Rechtsverordnung sind auf der Sonderseite zum Coronavirus im Netz einsehbar.
Bürgermeister dankt Velbertern für „gelebte Solidarität“
Bürgermeister Dirk Lukrafka dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in den vergangenen Tagen mit wenigen Ausnahmen an das Betretungsverbot von Spielplätzen und Grünanlagen gehalten haben und auch sonst den Mindestabstand eingehalten haben. „Sie haben Ihre Solidarität mit Ihren Mitmenschen gezeigt und Ihren Teil zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus beigetragen. All denjenigen, die sich weiterhin unsolidarisch verhalten, sage ich hingegen ganz deutlich: Unser Kommunaler Ordnungsdienst wird die strikte Einhaltung der Kontaktsperre kontrollieren und bei Verstößen rigoros Bußgelder von mindestens 200 Euro je Person verhängen.“
Der Bürgermeister weist auf eine weitere wichtige Neuregelung für Kindertagesstätten und Schulen hin. Nach der Schließung der Schulen und dem Betretungsverbot für Kindertagesstätten hatte das Land NRW mit Wirkung zum 18. März festgelegt, dass Kinder von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind – die so genannten Schlüsselpersonen –, unter bestimmten Bedingungen weiter betreut werden. Die Landesregierung hat die bestehende Regelung nun ausgeweitet. Danach haben Eltern auch dann Anspruch auf eine Notbetreuung, wenn nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich arbeitet. Bisher mussten es beide sein. Außerdem wird die Betreuung auf das Wochenende und die Osterferien ausgedehnt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt Velbert am Montag veröffentlicht. Sie ist ebenfalls auf der Sonderseite der Stadt zum Coronavirus nachlesbar.
Abschließend weist die Stadt darauf hin, dass die Allgemeinverfügungen vom 18. März zur Anordnung von weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten aufgehoben wurden, da sie durch die nun geltende Rechtsverordnung des Landes NRW abgedeckt sind.