Neviges: Polizei schnappt Sprayer auf Frischer Tat
Velbert-Neviges. Für die meisten ist es eine besonders dreiste Form der Sachbeschädigung. Die Täter selber sehen sich hingegen als Künstler, deren bevorzugte Leinwand leider oft fremdes Eigentum ist.
Immer wieder sorgen Graffitis für Verärgerung - und nicht zuletzt horrende Beseitigungskosten. Der Velberter Polizei ging am Montag ein Sprayer auf frischer Tat ins Netz. "Bei der Festnahme hatte der Junge Gummihandschuhe an den Händen, in denen er auch noch eine Spraydose hielt", meldet die Polizei den Fahndungserfolg.
"Es kommt äußerst selten vor, dass wir einen Täter bei der möglichen Sachbeschädigung stellen können", sagt Ulrich Löhe von der Polizei Mettmann. Ein Zeuge hatte den Jugendlichen am späten Nachmittag in der S-Bahnunterführung an der Siebeneicker Straße beim Sprühen beobachtet und aus sicherer Entfernung die Polizei verständigt. Die fand beim Verdächtigen einen Rucksack voller Farbspraydosen, allerdings keinerlei Einsicht.
Sein Graffiti werde an dieser Stelle von viel mehr Leuten gesehen", zitierten die Beamten gestern den Täter. Der sei, nach eigenen Angaben, bereits in der Wuppertaler Graffitiszene bekannt, habe sich dort jedoch auf legale künstlerische Aktivitäten beschränkt. Ein Strafverfahren gegen den 13-Jährigen wurde eingeleitet. "Da es sich bei der Unterführung um unser Eigentum handelt, obliegt die Entfernung nicht der Stadt, sondern wird von unserer Seite in die Wege geleitet", sagt Udo Kampschulte von der Deutschen Bahn. Der entstandene Schaden werde dem Verursacher unabhängig von laufenden Gerichtsverfahren in Rechnung gestellt. "Oder in diesem Falle, den Erziehungsberechtigten", fügt Kampschulte hinzu.
Für die Bereinigung der Schäden wird entweder ein Trupp der Deutschen Bahn ausrücken, "oder wir delegieren die Aufgabe an eine externe Firma." Das Graffiti werde dann begutachtet, Auswirkungen und Höhe des Schadens eingeschätzt. Die Polizei geht indes von einer Schadensumme von etwa 500 Euro aus. "Das Geld können wir uns bis zu 30 Jahre nach der Tat holen", sagt Udo Kampschulte weiter. Die Bestrafung für den Täter will er nicht einschätzen. Strafrechtlich ist der Bestand des Graffiti-Sprühens umstritten, wie Ulrich Löhe von der Polizei Mettmann bestätigt. "Es gibt Diskussionen, wie stark die Sache, sprich das Gebäude, durch das Auftragen von Farbe wirkliche beschädigt wird." Anzeige werde oft bereits bei Schmierereien mit Filzstiften erstattet und je nach Inhalt bis an den Staatsschutz in Düsseldorf weitergegeben, so Löhe. "So wird allerdings nur bei rechtsextremen Aussagen vorgegangen."