Patientenverfügung: Hospizverein Niederberg rät jetzt zur Kontrolle

Nach der Verschärfung der Anforderungen durch den Gesetzgeber, müssen Verfügungen ausreichend konkret formuliert werden.

Foto: dpa/Kasper

Velbert. Der Hospizverein Niederberg rät dazu, insbesondere ältere Patientenverfügungen jetzt überprüfen zu lassen. Hintergrund: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 6. Juli die Anforderungen an Festlegungen in einer Patientenverfügung verschärft. Die dieser Entscheidung zu Grunde liegende Patientenverfügung wurde als nicht „hinreichend konkret“ bezeichnet.

In einer Patientenverfügung können einwilligungsfähige, volljährige Personen schriftlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, für den Fall, dass sie später in eine Situation geraten, in der sie nicht mehr einwilligen können (etwa im Falle von Koma oder schwerster Demenz).

Der Hospizverein Niederberg, der in den vergangenen Jahren bereits mehrere hundert Beratungsgespräche zu Patientenverfügungen durchgeführt hat, weist nun darauf hin, dass die von ihm beratenen Personen sich in diesem Zusammenhang keine Sorge machen müssen. „Die von uns eingesetzten Formulare des Beck-Verlages sind nach Auskunft von Juristen hinreichend konkret formuliert“, sagt Beraterin Uta Tamm. „Insbesondere besteht dort zum Beispiel die Möglichkeit, speziell eine künstliche Ernährung für bestimmte Situationen abzulehnen.“ „Der BGH hat den formulierten Wunsch, dass ‚lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben‘ sollen, als nicht ausreichend konkret für den Abbruch einer künstlichen Ernährung bezeichnet.“ so Berater Stefan Overkamp. „Wer eine Patientenverfügung hat, sollte daher prüfen, ob dort dieser Aspekt ausreichend konkret formuliert wurde. Insbesondere Patientenverfügungen aus den Jahren vor 2005 sollten überprüft werden. Die Rechtsgrundlage für Patientenverfügungen ist 2009 gesetzlich neu geregelt worden.“

Der Hospizverein Niederberg berät Bürgerinnen und Bürger zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Eine Terminabsprache kann über das Büro des Vereins, Poststraße 193, oder unter Telefon 02051/207941 erfolgen. HBA