Wülfrath Prellblock-Sprengung wird zunächst für den Hausherrn teuer

Wülfrath · Hans Wolf hat das Gebäude in den vergangenen drei Wochen auf seine Kosten sanieren lassen – Lhoist beteuert, kein Gutachten bekommen zu haben.

Das Haus an der Flandersbacher Straße wurde saniert – die Kosten trägt bisher der Eigentümer.

Foto: Tanja Bamme

. „Ich habe von Lhoist nichts mehr gehört, vom THW sowieso nichts.“ Hans Wolf ist sauer. Er hat das Haus an der Flandersbacher Straße, das bei der Prellbocksprengung im Juni durch herumfliegende Trümmerteile arg in Mitleidenschaft gezogen worden war (die WZ berichtete), in den vergangenen drei Wochen zunächst auf eigene Kosten sanieren lassen. Und sich dabei in Unkosten gestürzt. „Ich habe jetzt einen Überziehungskredit in Anspruch genommen, für den ich zehn Prozent Zinsen bezahlen muss“, sagt Hans Wolf. Er habe keine Lust, sich „Verbindlichkeiten über fünf Jahre ans Bein zu binden“. Einen normalen Kredit bekomme er wegen seines Alters ohnehin nicht mehr“, erklärt der 71-Jährige. Die Nachbarn hätten schon gefrotzelt, er könne nach der Schadensregulierung das Haus „schön“ sanieren. „Von wegen.“

Zuvor hatte er einen Gutachter damit beauftragt, die Schäden festzustellen – auch zunächst auf seine Kosten. „Wir sind insgesamt bei mehr als 20 000 Euro. Hinzu kommen die Schäden, die bei meinem Mieter entstanden sind. Das macht noch einmal 3500 bis 4000 Euro aus“, berichtet Hans Wolf. Weiter komme noch ein altes Auto des Vaters des Mieters hinzu, das mit 500 bis 1000 Euro zu Buche schlage.

Zweite Rechnung des Anstreichers beträgt 7000 bis 8000 Euro

„Ich bekomme jetzt die zweite Rechnung des Anstreichers. Das werden 7000 bis 8000 Euro sein. Die erste Rechnung in Höhe von 6500 Euro habe ich bereits bezahlt“, sagt der Hausbesitzer. Noch offen sei der Austausch von zwei Fenstern (500 bis 600 Euro) plus Tür (rund 1500 Euro) sowie eine Ecke des Hauses, die wegen des Regens noch nicht gestrichen werden konnte. „Wenn das so weitergeht, werde ich zusammen mit meiner Rechtsanwältin eine Schadensfeststellungsklage einreichen,“ schimpft Hans Wolf.

Der Hausbesitzer ist vor allem deswegen ungehalten, weil sich seit dem 22. Juni, dem Tag der Sprengung, bis jetzt nichts getan habe in Sachen Schadensregulierung. Trotz anderslautender Zusagen. Lhoist hatte am 21. September der WZ folgende Stellungnahme zum Thema geschickt: „Der Kreis Mettmann, das THW und die Lhoist Rheinkalk GmbH haben sich intensiv über eine sinnvolle Vorgehensweise bezüglich einer schnellen Regulierung der durch die Sprengung verursachten Gebäudeschäden ausgetauscht. Auf Basis eines unabhängigen Gutachtens ist Lhoist bereit, im Sinne einer guten Nachbarschaft für eine Regulierung der Gebäudeschäden zunächst unbürokratisch und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in Vorkasse zu gehen.“

„Dieses Gutachten haben wir bis heute nicht bekommen“, versichert Lhoist-Sprecher Christian Zöller auf Nachfrage der WZ. Er habe (gestern) vergeblich versucht, Kontakt mit dem von Hans Wolf beauftragten Anwaltsbüro aufzunehmen. Absprache sei es, dass dieses Gutachten an Lhoist weitergeleitet werde, damit das Unternehmen in Vorkasse gehen könne.

Bereits kurz nach der Sprengung hatte Franziska Pfeifer vom Umweltamt des Kreises Mettmann gegenüber der WZ eingeräumt, dass in den ersten Tagen nach dem Lok-Unglück die Priorität eins gewesen sei, einen erheblichen Umweltschaden durch das ausgelaufene Diesel zu vermeiden. Dabei sei sicher auch einmal etwas drunter und drüber gegangen. Aber: „Schäden nach solchen Einsätzen werden auf jeden Fall bezahlt, die Frage ist, von wem.“ Hans Wolf würde nach mehr als vier Monaten vor allem gerne wissen, wann.