Ratingen: Ordnungskeule für die Stadt

Satzung: Viele Lücken im Vorschriften- und Verbotskatalog für Grünflächen sollen jetzt gestopft werden.

Ratingen. Sie sind eigentlich zur Erholung da, sorgen aber vor allem in den Sommermonaten immer wieder für Ärger: die städtischen Grünflächen. Dazu zählen Kinderspielplätze ebenso wie Parks, aber auch Seen, andere Wasserflächen und Grünanlagen. Spielt sich das Leben öfter im Freien ab, häufen sich Beschwerden über Abälle, Unrat, Lärm und andere Belästigungen. Die Stadt hatte als Handhabe dagegen die so genannte Ordnungssatzung, die auch einen umfangreichen Bußgeldkatalog für zahlreiche Vergehen parat hielt. Aber nicht alle Bereiche waren damit abgedeckt. Es gab immer noch Grauzonen, in denen die städtischen Ordnungshüter Verstöße nicht ahnden konnten, weil es keine klare Regelung gab.

Mit der "Allgemeinen Grünflächenverordnung", die das Rechtsamt jetzt gemeinsam mit anderen Fachämtern erarbeitet hat, sind diese Lücken gestopft worden. Ein besonderer Dorn im Auge war den Politessen etwa das Parken entlang der Volkardeyer Straße am Grünen See. "Bislang hatten wird keinerlei Handhabe, das wilde Parken dort mit Verwarnungsgeldern zu ahnden", erklärt Barbara Arndt, Leiterin des Ordnungsamtes. Jetzt heißt es klipp und klar: "Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen sowie das Radfahren und Reiten" in Grünanlagen ist untersagt. Und die Böschung neben der Volkardeyer Straße gilt schon als Grünanlage.

Deutliche Probleme hatten die Ordnungshüter auch immer bei Beschwerden über so genannte "Angsträume": schlecht beleuchtete Unterführungen, der Düsseldorfer Platz, der Park am Ostbahnhof. Wer künftig Alkohol im Freien trinkt und "die öffentliche Sicherheit und Ordnung" beeinträchtigt, kann am Schlawittchen gepackt werden. Gleiches gilt für "aggressives Betteln", sich in den Weg stellen, verfolgen, anfassen - und für wildes Pinkeln.

Natürlich kann nicht alles und jedes überwacht und kontrolliert werden - schon aus Personalgründen. Andererseits wird es immer wieder auch Grenzfälle geben, bei denen Fingerspitzengefühl gefragt ist. Etwa bei der Straßenmusik: Der Betrieb von "Beschallungsanlagen" ist nämlich jetzt untersagt. Das kann dazu führen, dass ein Trompeter sein Solo schmettern darf, der Gitarrenzupfer mit leiser CD-Begleitung aber seinen Koffer packen muss. Generell gilt: Die Musikanten dürfen maximal eine halbe Stunde an einer Stelle spielen. Dann müssen sie weiterziehen - außer "Hörweite" des vorigen Platzes. Als Beschallungsanlage gilt übrigens auch eine tragbare Musikanlage, wie sie gerne bei Jugendlichen am Grünen See eingesetzt wird. Arndt: "Die können sich auch die kleinen Stöpsel ins Ohr stecken."

Apropos Grüner See: Dass dort absolutes Badeverbot herrscht, hat sich offenbar immer noch nicht überall herumgesprochen. Und die Amtsleiterin weiß, dass die Kontrolleure es gerade an heißen Tagen schwer haben, sich durchzusetzen. Auch das Entenfüttern sorge immer wieder für Ärger. "Will man der Oma, die mit ihrem Enkel altes Brot verteilt, ein Bußgeld aufbrummen?"