Schadstoffmobil entsorgt auch Elektrogeräte

Die Abgabestelle auf vier Rädern kümmert sich ab sofort auch um Rasierer, Bügeleisen, Zahnbürsten und ähnliches. Nicht mehr möglich ist die Abgabe an der Liegnitzer Straße.

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Wülfrath. Die Wülfrather Abfallwirtschaft wird neu organisiert. Neben den Änderungen des neuen Abfallkonzepts ab 2018 stellt sich nun auch das Schadstoffmobil mit einer Neuerung vor. Ab sofort können dort auch Elektro-Kleingeräte abgegeben werden. Dafür entfällt die Abgabemöglichkeit an der Abfallannahmestelle Liegnitzer Straße. Auch Batterien werden dort nicht mehr angenommen. Als Elektro-Kleingeräte gelten solche mit maximal 25 Zentimeter Kantenlänge (so groß wie etwa ein DIN-A4-Blatt). Das betrifft zum Beispiel elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate oder Bügeleisen.

Abfallberaterin Ulrike Eberle stellt jedoch klar: Priorität hat die Rücknahme von Elektro-Kleingeräten durch den Handel. Durch das neue Elektrogesetz vom Sommer 2016 sind Einzelhändler verpflichtet, solche Altgeräte kostenfrei anzunehmen, auch, wenn sie dort nicht gekauft wurden und kein Neugerät erworben wird. Dazu verpflichtet sind Händler ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern, das betrifft in Wülfrath zum Beispiel Real (Zur Fliethe 8) und Poco (Mettmanner Straße 42).

Das Schadstoffmobil hilft dort aus, wo die Rückgabe im Handel aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, sagt sie. Also die Annahme aus Kulanz, wie es zuvor an der Annahmestelle an der Liegnitzer Straße häufig praktiziert worden ist, gilt auch hier. Elektrische Großgeräte wie Waschmaschinen werden weiter vom Händler beim Kauf eines Neugerätes zurückgenommen.

Allgemein müssen Stoffe, die schon in kleinsten Konzentrationen erhebliche Nachteile für die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze verursachen, getrennt gesammelt werden und im Schadstoffmobil abgegeben werden. Zu ihnen oder „gefährlichen Abfällen“ gehören zum Beispiel Haushaltsreinigungsmittel, Lösemittel und Klebstoffe, Pflanzenschutzmittel, Altmedikamente, Fieberthermometer mit Quecksilber und Energiesparlampen. Eine Ausnahme bilden Dispersionsfarben: Sind sie ausgetrocknet, dürfen sie in den Restmüll. „Es ist ein Problem, wenn Kunden mit großen Eimern Dispersionsfarbe zum Schadstoffmobil kommen“ sagt Eberle. So viel Platz für nicht zwingende Fälle sei auf dem Anhänger nicht vorhanden. Schwierig sei es auch, wenn Flüssigkeiten umgefüllt wurden und nicht mehr durch die Originalverpackung klassifizierbar seien.