Streit um Zinsgeschäfte: Stadt verliert gegen die Commerzbank

Von den zwei Millionen Euro Verlust bei Derivat-Geschäften wollte Wülfrath zumindest einen Teil wiederhaben. Doch das Landgericht urteilte anders.

Wülfrath. Auf dieses Urteil hatte die Kämmerei nicht gewettet: „Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.“ Im Eiltempo verkündet der Richter der 8. Kammer des Landgerichts Düsseldorf dieses Urteil. Die Stadt Wülfrath unterliegt im Streit um Millionenverluste bei Derivat-Geschäften der Commerzbank.

Seit 2002 hatte die Stadt mit dem Bankhaus diese Derivat-Geschäfte — vereinfacht: Wetten auf die Zinsentwicklung — getätigt. Und lange Zeit ging es gut. Bis 2007 verbuchte die Stadt ein Plus von 1,7 Millionen Euro. Dies fiel in die Ära des Kämmerers Wolfgang Peetz.

2008 schloss Peetz’ Nachfolger Stephan Hölterscheidt neue Verträge ab, die jedoch den chronisch klammen Etat nicht entlasteten. Im Gegenteil: Bis 2012 wurden mit den Verträgen Verluste gemacht, insgesamt zwei Millionen Euro.

Zumindest einen Teil davon wollte sich die Stadt über den Klageweg zurückholen. Anwälte hatten den neuen Kämmerer (und inzwischen auch 1. Beigeordneten) Rainer Ritsche bestärkt, dass da was zu holen sein könnte. Schon Ende 2011 wurde die Klage eingereicht. Die Stadt sei nicht gut beraten worden. Das Bankhaus hielt dagegen, dass die Beratungsqualität seit 2002 stets die gleiche gewesen sei.

Die Verhandlung über die Klage wurde immer wieder verschoben. Am ersten Verhandlungstag Ende 2012 aber hatte die Stadt ein gutes Gefühl. Das wurde ihr und ihrem Rechtsbeistand im Januar einmal mehr vermittelt: Da schlug das Gericht einen Vergleich vor. Die Commerzbank solle rund 200 000 Euro an die Stadt zahlen — und das Verfahren wäre beendet. Die Stadt wäre dieser Empfehlung gefolgt. Die Bank schlug sie aus. Ihre Angst: Ein Vergleich käme einem Dammbruch gleich. Weitere Klagen könnten folgen.

Und nun die Urteilsverkündung. Kämmerer Ritsche und sein Mitarbeiter Martin Krauss warten auf dem grünen Linoleum-Boden im Flur der vierten Etage des Landgerichts vor dem Raum 4.167. Sie wirken entspannt, scherzen. Eine gewisse Zuversicht kann nicht geleugnet werden. Von der gegnerischen Seite kommt niemand.

Raum 4.167 ist ein schmuckloses Büro. Aktenschränke dominieren. Der Richter blättert in der Akte, notiert die Namen der Anwesenden. Dann das Urteil. Ritsche fehlen die Worte. „Die Begründung kriegen wir schriftlich?“, fragt er schließlich. Der Richter nickt. Erst wenn die Begründung geprüft ist, fällt die Entscheidung, ob die Stadt in die Berufung geht. Ritsche schließt es nicht aus.