Umzugskosten von Dirk Lukrafka werden zum Wahlkampfthema
Drei Tage vor der Stichwahl des Bürgermeisters kritisieren die Grünen die Übernahme der Kosten durch die Stadt.
Velbert. Drei Tage vor der Stichwahl um das Bürgermeisteramt greift Esther Kanschat, ausgeschiedene Bürgermeister-Kandidatin, ins Rennen ein — und kritisiert den CDU-Kandidaten Dirk Lukrafka dafür, dass er sich als Beigeordneter und Kämmerer Velberts seinen Umzug von Essen nach Langenberg habe bezahlen lassen. Stadt und CDU weisen diese Kritik strikt zurück.
Der Kämmerer sei „kurz vor der Verhängung der Haushaltssperre“ nach Velbert gezogen. Kanschat: „Sollte ein Kämmerer, der die desolate Haushaltslage kennt, nicht entweder weiter pendeln oder seinen Umzug einfach selber bezahlen?“ Ihr Schluss daraus: „Wir finden, Herr Lukrafka oder die CDU, die gerne einen in Velbert wohnenden Bürgermeisterkandidaten haben wollte, sollten das Geld der Stadt erstatten oder einem durch Kürzungen des Stadthaushalts betroffenen Verein spenden.“
Als „vollkommener Quatsch“ bezeichnet Marc Ratajczak, kommissarischer CDU-Vorsitzender, die Bewertung des Vorhangs durch die Grünen. Als gewählter Beigeordneter hat Lukrafka Präsenzpflicht. Und dann ist klar, dass der Umzug bezahlt wird, wie bei anderen Beigeordneten auch. Und das habe rein gar nichts mit der CDU zu tun. „Warum kommt der Vorwurf gerade jetzt? Das ist schäbig“, so Ratajczak, der den Versuch von Wählerbeeinflussung wittert.
„Das mag laut Bundesumzugskostengesetz ja noch legal sein“ so Esther Kanschat für Bündnis 90/Die Grünen zur offiziellen Einschätzung, „aber nicht alles, was Recht ist, ist auch richtig“.
Die Stadt sieht das anders und stellt in einer Stellungnahme klar: „In Velbert ist es seit Jahren allgemeine Praxis und es wird — wie anderswo auch — von der Politik und der Verwaltungsführung erwartet, dass die Verantwortungs- und Entscheidungsträger der Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften, wie Beigeordnete, vor Ort wohnen. Dieser Erwartungshaltung ist Herr Lukrafka nach seiner Wahl Anfang Januar 2014 nachgekommen.“
Rechtsgrundlage für eine Umzugskostenerstattung sei das Bundesumzugskostengesetz in Verbindung mit dem Landesumzugskostengesetz. Dieses regelt die Umzugskostenvergütung dem Grunde und der Höhe nach. Und das ist laut Stadt nicht verhandelbar. Vielmehr handele es sich um einen Rechtsanspruch.