Unter Drogen: Lkw-Fahrer gestoppt
Die Polizei ermittelt weiter gegen den Mann aus Wuppertal.
Wülfrath. Weißes Pulver kann schon sehr auffällig sein — vor allem dann, wenn es bei einer polizeilichen Kontrolle in der Nase eines überprüften Lkw-Fahrers festgestellt wird. So geschehen am vergangenen Montagmorgen, als Beamte des Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann, gegen 9.30 Uhr auf der Schillerstraße, einen 36-jährigen Wuppertaler kontrollierten. Dieser war mit einem weißen Zwölf-Tonner Mercedes Atego unterwegs, mit dem er eine Baustelle anfahren wollte.
Ein umgehend durchgeführter Drogenschnelltest, der den Nachweis von Amphetaminen lieferte, ließ auch keine Zweifel am Drogenkonsum des Kraftfahrers, der diesen schließlich auch einräumte. Dass die Polizisten an diesem Tag selber „die richtige Nase“ hatten, zeigte sich bei der weiteren Überprüfung des Lastwagens und seiner Insassen. Denn es stellte sich heraus, dass der 32 Jahre alte Beifahrers im Lkw mit Haftbefehl gesucht wurde.
Der Wuppertaler wurde festgenommen und dann der Justiz übergeben. Er konnte das Wuppertaler Gericht jedoch nach Zahlung einer richterlich angeordneten Geldstrafe noch am gleichen Tag wieder verlassen.
Gegen den Lkw-Fahrer wurde eine Anzeige wegen Drogenmissbrauch im Straßenverkehr vorgelegt und zum Zweck der weiteren Beweisführung die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Auch er konnte danach wieder seines Weges gehen. Das weitere Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr wurde ihm aber bis zur vollständigen Ausnüchterung untersagt. Ihn erwarten in naher Zukunft mindestens eine hohe Geldbuße und die Erhöhung seines Punktestandes in Flensburg.
Zusätzlich erhält die zuständige Straßenverkehrsbehörde Kenntnis von den polizeilichen Feststellungen in Wülfrath, um in eigener Zuständigkeit über die grundsätzliche Eignung des 36 Jahre alten Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zu entscheiden.
So droht dem Berufskraftfahrer möglicherweise auch ein dauerhafter Führerscheinentzug. Dies hängt insbesondere davon ab, wie lange und in welcher Konzentration er schon Drogen konsumiert. Zur Beweisführung kann die Verkehrsbehörde ein ärztliches Gutachten oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. HBA