Dabei stellte sich zunächst heraus, dass das nur mit Klebefolie am Roller angebrachte schwarze Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2008 stammte.
Tatsächlich konnte die Wülfratherin dann auf Nachfrage auch keinen aktuellen Versicherungsnachweis für ihr Kleinkraftrad vorweisen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Frau nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und zum Zeitpunkt ihrer Fahrt unter dem Einfluss illegaler Betäubungsmittel stand.
Ein durchgeführter Drogentest ergab eindeutige Hinweise auf den Konsum von Opiaten und Kokain. Daraufhin wurden ein Strafverfahren eingeleitet, eine Blutprobe angeordnet und durchgeführt, der Beschuldigten nicht nur die Weiterfahrt mit ihrem Motorroller, sondern jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt.