Deilbachmühle: Freispruch
Christian K. ist nach neun Monaten frei gesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie in Revision geht.
Neviges/Wuppertal. Ohne größere Emotionsausbrüche nahm der freigesprochene Christian K. das Urteil auf der Anklagebank entgegen. Möglicherweise war es eine Träne, die er sich kurz aus dem Auge wischte.
Nach der Verlesung des Urteils ein Händedruck mit seinem Vater, Umarmungen mit Ehefrau und Mutter, dann verließ die Familie den Gerichtssaal.
Der langwierige Prozess im Fall Deilbachmühle endete am Montag am Wuppertaler Landgericht mit einem Freispruch: Die 5. Große Strafkammer konnte dem 29-jährigen Eigentümer nicht nachweisen, das Feuer in dem ehemaligen Hotel und Restaurant gelegt zu haben.
Damit ist die juristische Odyssee, die 30 Verhandlungstage und neun Monate in Anspruch genommen hat, aber vermutlich noch nicht vorbei. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie in Revision geht.
Richter Robert Bertling begründete rund 40 Minuten lang das Urteil. „Das war eines meiner längsten Verfahren. Aber noch nie endete ein Prozess dieser Länge mit Freispruch“, begann Bertling.
Der Fall sei der Kammer weiterhin und trotz diverser Aufklärungsversuche rätselhaft geblieben. Es gebe viele, die die Tat begangen haben könnten. Mehrere Menschen hätten Schlüsselgewalt gehabt.
Auch der ehemalige Besitzer hätte ein Rachemotiv gehabt, da K. als neuer Eigentümer das Haus zum Umbau in Wohnungen räumen ließ. Bertling stellte auch klar, dass der Angeklagte und sein Vater trotz des Freispruchs auf der Liste der Verdächtigen bleiben.
Die Kammer ist überzeugt, dass die Deilbachmühle vorsätzlich angezündet worden ist. Das hatte die Verteidigung in ihrem Plädoyer in Frage gestellt. „Es gab zwei voneinander getrennte Brandherde, und Funkenflug aus dem Kamin schließen wir aus“, folgte Bertling der Einschätzung eines Gutachters.
Das Motiv, sich durch die Versicherungssumme von 1,5 Millionen Euro aus finanzieller Schieflage zu befreien, sah die Kammer als zu gering an. Die Summe wäre nicht auf einen Schlag, sondern nach Bauabschnitten gezahlt worden. „Es ist aber nicht auszuschließen, dass er glaubte, sich dadurch befreien zu können“, sagte Bertling.
Trotz zahlreicher Zeugenaussagen gab es niemanden, der zielführende Hinweise geben konnte. Dass K. vor der Tat laut Zeugen angekündigt hätte, „Velbert anzuzünden“, zweifelte die Kammer an. Aufgrund der Versicherungsbelohnung von 50 000 Euro sah das Gericht Belastungstendenzen seitens der Zeugen.
„Wir können den Angeklagten nicht verurteilen. Besser einen Schuldigen freisprechen, als einen Unschuldigen zu verurteilen. Ich glaube, das wird jeder verstehen“, schloss Bertling. Eine Woche bleibt der Staatsanwaltschaft, um Revision zu beantragen. Staatsanwalt Wolfgang Neubauer hatte dies im Fall des Freispruchs angekündigt.