Velbert Erleichterungen in Bezug auf die Stellplatzpflicht
Velbert · Der Rat der Stadt Velbert hat eine neue Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung beschlossen.
Der Stadtrat hat am 29. November eine neue Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung beschlossen. Mit der Satzung, die sich auf die Schaffung von Stellplätzen bezieht, sollen ein bedarfsgerechtes und praxisgerechtes Angebot geschaffen werden. Gleichzeitig soll die neue Stellplatzsatzung zur Attraktivierung öffentlicher Räume, Schaffung alternativer Verkehrsangebote, wie beispielswiese Car-Sharing sowie zur Förderung klimafreundlicher Mobilitätsangebote (ÖPNV, Fahrradstellplätze) beitragen.
In der Vergangenheit waren fehlende Stellplätze immer wieder eine große Hürde bei Neubauvorhaben und bei Umbauten von bestehenden Gebäuden. In den Zentren von Velbert-Mitte, Langenberg und Neviges müssen Stellplätze nun bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden erst bei einem Mehrbedarf von fünf Plätzen geschaffen werden. Weitere Erleichterungen ergeben sich im Umkreis von Schnellbus- und S-Bahn-Haltestellen im Stadtgebiet. Seit der Novellierung der Bauordnung 2018 haben Kommunen in NRW die Möglichkeit, mit einer eigenen Satzung bei Bauvorhaben auf die Schaffung von Stellplätzen entsprechend ihrer städtebaulichen und verkehrlichen Ziele Einfluss zu nehmen.
Die Stadtentwicklung- und Verkehrsplanung bewegt sich immer in einem Spannungsfeld zwischen den kostenaufwendig herstellbaren Stellplätzen und dem Anspruch, den öffentlichen Raum möglichst wenig zum Abstellen privater Fahrzeuge zu beanspruchen. Daher soll durch den Teil der neuen Satzung, der sich auf die Ablösung von Stellplätzen durch Zahlung eines Geldbetrages bezieht, der öffentliche Raum für unterschiedliche Nutzungsformen unabhängig vom Parken zurückgewonnen werden. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, möglichst unterschiedliche Verkehrsmittel zu nutzen. So soll langfristig eine nachhaltige Verkehrsentwicklung gewährleistet werden. Um das Radfahren zu stärken, müssen beispielsweise bei Neubauvorhaben mit mehr als zwei Wohnungen ausreichend Fahrrad-Stellplätze verfügbar sein.
Die neue Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung gilt für alle neuen Bauvorhaben in Velbert. Sie kann auf Antrag auch für bereits eingereichte Bauanträge angewendet werden. Die Satzung ist abrufbar unter: