Wochenmarkt: Klage bremst die WGN aus

Stadt sucht jetzt nach einer Übergangslösung.

Neviges. Der Nevigeser Wochenmarkt in der kommenden Woche darf nun doch nicht durch die Werbegemeinschaft Neviges (WGN) betrieben werden. Nachdem die Stadtverwaltung vor einigen Wochen den Nevigeser Markt der Werbegemeinschaft zugesprochen hatte, wurde von einem Mitbewerber vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen diese Entscheidung geklagt. „Es wurde die aufschiebende Wirkung einer durch einen anderen Interessenten erhobenen Anfechtungsklage gegen die Festsetzung der Velberter Wochenmärkte hergestellt“, sagt Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach.

Helmut Wulfhorst, zweiter Vorsitzender der Werbegemeinschaft Neviges

„Mit anderen Worten: Die durch die Stadt vorgenommene Neufestsetzung der Wochenmärkte zum 1. April darf bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens in der Hauptsache nicht vollzogen werden. Wir werden eine Übergangslösung finden.“

Die Kontinuität der Wochenmärkte ist gesichert, die Stadt Velbert prüft aktuell ihre Möglichkeiten: „Kurzfristiges Ziel ist eine tragfähige Übergangslösung für die Wochenmärkte in Velbert-Mitte, Am Berg und in den Stadtbezirken Neviges und Langenberg“, heißt es in einer Pressemitteilung. Helmut Wulfhorst, der sich als zweiter Vorsitzender der Werbegemeinschaft für den Markt einsetzt, will erstmal gucken, was daraus wird. „Ich bin mir ziemlich sicher, dass es keine Ansatzpunkte gibt, dass die Stadt Fehler gemacht hat. Ich gehe davon aus, dass wir den Markt kriegen.“

Bereits vor zwei Jahren scheiterte die Werbegemeinschaft an der Vergabe der Marktrechte, damals ging der Mitbewerber bis vor das Oberverwaltungsgericht Münster.