Wülfrather Votum: Die Listen sind im Umlauf

Bis 5. Oktober sollen 1390 Bürger für den Erhalt der Stadthalle unterschreiben.

Wülfrath. Das Bürgerbegehren zum Erhalt der Stadthalle ist gestartet. Davon hat die Stadt am Montag Morgen aus der WZ erfahren, die exklusiv vom Beginn berichtet hat. Bis Montag Nachmittag hatte die Stadt noch keine Information seitens der Vertretungsberechtigten erhalten.

Bis zum 5. Oktober sollen die Unterschriften gesammelt werden. Rund um das Begehren gibt es viele Fragen - die WZ beantwortet die wichtigsten davon.

Wie lautet die Frage des Bürgerbegehrens?

Über folgende Frage sollen die Bürger abstimmen: "Soll die Stadt Wülfrath ihre Stadthalle als Veranstaltungsort für schulische, kulturelle und andere Zwecke unterhalten, vermarkten und betreiben?"

Wie viele Unterschriften müssen gesammelt werden?

Acht Prozent der wahlberechtigten Bürger - Deutsche und EU-Ausländer ab 16 Jahre - sind für ein Bürgerbegehren nötig. Das sind absolut 1390 Unterschriften. Die Initiative will aber mehr sammeln.

Was schlägt das Begehren zur Finanzierung des Erhalts der Stadthalle vor?

Investitionskosten und der Betrieb der Jahre 2011 und 2012 sollen durch den Verkauf der städtischen Anteile an der Herminghaus-Stift gGmbH gedeckt werden. Der dauerhafte Betrieb soll dadurch finanziert werden, dass Medienwelt und Stadtarchiv in die Stadthalle umziehen. 56.000 Euro sollen dadurch eingespart werden, dass die Einrichtungen aus der Fußgängerzone fortziehen.

Ist diese Gegenrechnung rechtlich geprüft?

Eine Prüfung seitens der Stadt hat noch nicht stattgefunden. Fachbereichsleiter Hans-Werner van Hueth gibt zu bedenken, dass die Stadt für Medienwelt und Stadtarchiv noch Mietverträge bis 2012 habe. Außerdem würde ein Umzug zusätzliche Bau- und Brandschutzkosten auslösen, die aber nicht genau beziffert werden könnten. Von der Größe her würde die Bücherei in Stadtschänke und Foyer passen. "Aber das Höhenniveau müsste angeglichen werden."

Fraglich ist auch, ob ein Verkaufserlös der städtischen Beteiligung als Investition in die Stadthalle fließen darf. Zum einen hat der Rat 2005 beschlossen, dass alle Verkaufserlöse zur Schuldentilgung eingesetzt werden müssen. Zum anderen, so Kämmerer Reiner Ritsche, sehe auch das Nothaushaltsrecht zwingend Schuldentilgung vor. Da gebe es nur ganz eng abgesteckte Ausnahmen. Der Zuschussbedarf für die Stadthalle - ohne Personalkosten - beträgt laut Kämmerei jährlich mindestens 130.000 Euro.

Was sind die Gründe für das Bürgerbegehren?

Die Stadthalle sei zentraler Ort der Kulturförderung und Aula der Wülfrather Schulen. Auf dem Areal soll ein Einkaufszentrum entstehen. Von diesem erwartet der Rat - CDU, SPD, WG, FDP und Grüne haben den Beschluss getragen - unter anderem eine Belebung der Innenstadt und eine Entlastung des Etats, da die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten eingespart und die Verkaufserlöse zur Schuldentilgung eingesetzt werden.

Die Initiatoren bezweifeln den Nutzen. "Zwischen Schillerstraße und Parktheater ist genug Platz für Einzelhandel und Stadthalle" so Mitinitiator Dr. Frank Homberg. Neben dem Gelände der GWG an der Schillerstraße und dem Rathausareal könne auch das jetzige Aldi-Gebäude in Planungen mit einbezogen werden. "Eine Einigung mit den Eigentümern wird sicher herzustellen sein", so Homberg.

Wie geht es weiter, wenn ausreichend Unterschriften gesammelt werden?

Dann muss der Rat die Zulässigkeit des Begehrens prüfen: Wird die Zulässigkeit festgestellt, gibt es einen Bürgerentscheid.

Wie läuft der Bürgerentscheid ab?

Das regelt eine Satzung: Es wird ein Wahllokal eingerichtet, auch Briefwahl ist möglich.

Wann ist ein Bürgerentscheid erfolgreich?

20 Prozent der Wahlberechtigten muss für den Erhalt der Halle stimmen. Ist der Entscheid erfolgreich, ist dieser Beschluss zwei Jahre bindend, die Halle bleibt mindestens zwei Jahre stehen.