Schulkinderzug am 10. November Regeln und Infos für den Martinszug
Kempen · Die Corona-Regeln gelten auch für Zuschauer. Der St.-Martin-Verein kündigt für Mittwoch, 10. November, Kontrollen an.
(biro) Bald ist es so weit: Am Mittwoch, 10. November, zieht der große Kempener Martinszug wieder durch die Stadt. Über 2200 Kinder werden dabei sein und ihre selbstgebastelten Laternen tragen, zehn Musikkapellen begleiten den Zug. Im vergangenen Jahr fiel der Zug erstmals seit 1942 aus – Corona-bedingt. Einen Tag vor dem großen Schulkinderzug ziehen die Kleinkinder am Dienstag, 9. November, im Martinszug durch Kempen. Hier die Antworten auf die drängendsten Fragen.
Wo ziehen die Züge?
Der Kleinkinderzug am Dienstag, 9. November, startet um 18 Uhr. Aufstellung ist ab 17.30 Uhr auf dem Kirchplatz, von dort geht es über die Peterstraße bis Haus Platen weiter über Umstraße, Judenstraße, Alte Schulstraße, Tiefstraße und Kuhstraße zum Buttermarkt, wo die Bettlerszene am Feuer gezeigt wird. Ihre Martinstüte, in Kempen „Bloes“ genannt, erhalten die Kinder bei einem Durchzug durchs Rathaus, der Zug löst sich dann auf dem Kirchplatz auf. Der große Zug der Schulkinder startet am Mittwoch, 10. November, um 17.15 Uhr. Der Zug umfasst die Straßen Mülhauser Straße (Gegenzug), Ellenstraße, Peterstraße, Umstraße, Judenstraße, Alte Schulstraße, Tiefstraße, Kuhstraße, Kuhtor und Burgring, Burgstraße, Engerstraße, Studentenacker, Peterstraße und Kirchplatz, beim Durchzug durchs Rathaus erhalten die Kinder ihre „Bloes“. Der Zug löst sich in Richtung Moosgasse und Ellenstraße beziehungsweise Acker und Neustraße auf.
Gibt es ein Feuerwerk?
Dazu gebe es derzeit viele Gerüchte, sagt Rainer Hamm vom St.-Martin-Verein Kempen. Die will er nun aus der Welt schaffen: „Das Feuerwerk findet statt, und zwar in gewohntem Umfang.“ Das Großfeuerwerk an der Burg gehört zu den Highlights des großen Martinszuges.
Welche Corona-Regeln
gelten für die Züge?
Für den großen Martinszug am 10. November müssen Zugteilnehmer und Zuschauer am Straßenrand nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die 3G-Regel gilt deshalb, weil die Stadt mit einer großen Menge an Zuschauern rechnet. Kinder, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, gelten auf Grund der Testungen in den Schulen als getestet. Die 3G-Regel gilt nicht für den Kleinkinderzug am 9. November. Wer nicht geimpft, genesen oder getestet ist, dürfe am Mittwoch weder am Zug teilnehmen noch zuschauen, so Hamm. Eine Maskenpflicht für die Zuschauer besteht nicht, doch der St.-Martin-Verein kündigt umfangreiche Stichproben an, um die Einhaltung der 3G-Regel zu kontrollieren. Dabei werde der Verein als Veranstalter vom Technischen Hilfswerk, dem Deutschen Roten Kreuz und vom Ordnungsamt der Stadt unterstützt. Ohne diese Regelung hätte auch in diesem Jahr kein Martinszug stattfinden dürfen, so Hamm, deshalb bitte der Verein alle Besucher um Verständnis und Mithilfe: „Es wäre schön, wenn alle Sankt-Martin-Anhänger es den Kontrolleuren möglichst leicht machen würden“, so Hamm. Wer überprüft wurde, erhält zum Nachweis ein Bändchen, damit er nicht noch einmal überprüft werden muss.
Wie sieht es
mit den Martinstüten aus?
Beim Packen der „Bloese“ gelten am Montag, 8. November, ab 14 Uhr, strenge Hygiene-Vorgaben, sagt Hamm. Nur Immunisierte und Getestete nehmen teil, die Tüten werden mit Maske gepackt. Auch für die Ausgabe der Tüten gilt die 3G-Regel, die ausgebenden Personen müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Für den Durchzug durchs Rathaus müssen die Teilnehmer des Schulkinderzugs eine Maske anlegen, bevor sie hineingehen. „Beim Zug gilt im Freien keine Maskenpflicht, was das Singen sicher sehr erleichtern wird“, so Hamm.
Und die anderen Orte?
Im gesamten Stadtgebiet gibt es von Freitag, 5. November, bis Samstag, 13. November, sechs weitere Züge. Den Auftakt macht Ziegelheide am 5. November, los geht es um 17 Uhr an der ehemaligen Grundschule.