Beyertzhof: Stadt hat keine Angst vor Prozess
Aussagen des Anwohner- Anwalts hätten Inhalt eines Gesprächs entstellt.
Kempen/St. Hubert. „Beyertzhof: Es droht ein Rechtsstreit“ — diese Schlagzeile der WZ am Samstag hat im Rathaus für Aufsehen gesorgt. Genauer gesagt die Ausführungen des Anwalts Alexander Arndt, der die Interessen der Anwohner mit Blick auf die Zufahrt zum geplanten Pflegewohnheim Am Beyertzhof in St. Hubert vertritt. „Die Aussagen des Anwalts geben das Gespräch zwischen den Anwohnern und uns völlig entstellt wieder“, sagte am Montag der Erste Beigeordnete Hans Ferber.
Der Anwalt der Nachbarn, die durch das Heim zu viel Verkehr Am Beyertzhof befürchten, hatte gegenüber der WZ erklärt, dass beide Seiten ein Schiedsgutachten in Betracht ziehen, um die Situation zu klären. Dies sei das Ergebnis eines Gespräches zwischen Anwohnern, Stadt und dem Lazarus-Hilfswerk, das Träger des Heims werden soll. „So ein Gutachten war Thema. Das ist richtig“, so Ferber. Die zu prüfenden Punkte, die von Arndt aufgeführt worden sind, „entsprechen aber nicht den Tatsachen“.
„Wir können uns über die Prüfung der Berechnungen des Verkehrsaufkommens unterhalten. Das ziehen wir für so ein Gutachten in Erwägung“, so Ferber. Dass die Stadt aber einen Standort Auf dem Zanger als Alternative für das Wohnheim erwäge, wie vom Anwalt erklärt, stimme nicht. Dies sei von den Anwohnern ins Spiel gebracht worden. „Es gibt für uns nur einen Standort: Am Beyertzhof.“ Das machte Ferber gemeinsam mit den Dezernenten Stephan Kahl und Michael Klee deutlich.
Die Aussage Arndts, dass alternative Zufahrten im Gutachten auf den Prüfstand sollen, lässt die Verwaltung nicht stehen. „Solche Entscheidungen kann ein Gutachter gar nicht treffen. Das ist eine Sache, über die der Rat zu entscheiden hat“, sagte Ferber. Er könne den „subjektiven Unmut“ der Anwohner verstehen. „Wenn aber Inhalte falsch dargestellt werden, ist das schlicht unfair.“
Einer Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Münster, die die Anwohner möglicherweise anstreben, sieht die Stadt gelassen entgegen. „Die Dauer von fünf Jahren für so ein Verfahren, die Herr Arndt ins Gespräch gebracht hat, trifft nur für Großprojekte wie Flughäfen zu“, so Ferber. In St. Hubert sei eine Verfahrensdauer von zwei Jahren realistisch. Und selbst dann ist die Verwaltungsspitze zuversichtlich: „Vor so einem Verfahren haben wir keine Angst.“
Vor allem deshalb, weil man das Verkehrsaufkommen richtig einschätzen würde: Die Stadt geht durch Wohngebiet, Friedhof und Pflegeheim von 250 Verkehrsbewegungen pro Tag aus. Ein Gutachter der Anwohner rechnet laut Kahl mit etwa 340. „Rechtliche Grundlagen besagen, dass die Straße sogar 750 bis 1000 pro Tag verkraften kann“, so Kahl. Somit sei die Diskrepanz zwischen den Zahlen der Anwohner und denen der Stadt gar nicht relevant.