Politik entscheidet Grundsteuer in Kempen bleibt vorerst konstant

Kempen · So hat es der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen.

. Eine Erhöhung der Grundsteuer zum kommenden Jahr wird es in Kempen nicht geben. Das beschloss der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates in einer Sondersitzung am Mittwochabend. Stadtkämmerer Jörg Geulmann hatte eine Erhöhung dieser Steuer für Grundstücksbesitzer zunächst vorgeschlagen, um darüber die Gewässerunterhaltungsgebühr und die Kosten für den Winterdienst umlegen zu können.

Aufgrund von Änderungen im Landeswassergesetz müssen die Kosten für Gewässerunterhaltung künftig gerechter auf alle Grundstückseigentümer umgelegt werden. Die neue Gesetzeslage gibt es seit 2016. Sprecher aller Ratsfraktionen kritisierten die Stadtverwaltung, dass die Änderungen nicht längst der Politik zur Entscheidung vorgelegt worden seien. Andere Kommunen haben dies bereits gemacht. Eine Umlage über eine höhere Grundsteuer kommt für die Politik nicht infrage. Nun muss die Stadtverwaltung sehr aufwendig eine neue Gebührensatzung erarbeiten. Dazu müssen Luftaufnahmen sämtlicher Grundstücke im Stadtgebiet ausgewertet werden. Wie Tiefbauamtsleiter Torsten Schröder erklärte, kann die Stadt dabei auf Aufnahmen zurückgreifen, die der Niersverband vom Kempener Stadtgebiet bereits gemacht hat.

Die Kosten für die Gewässerunterhaltung – rund 360 000 Euro pro Jahr – werden zunächst für 2020 und 2021 aus allgemeinen Haushaltsmitteln vorfinanziert und später von den Grundstückseigentümern rückwirkend erhoben. Wie Schröder betonte, würde dies für normale Grundstücke nur ein paar Euro pro Jahr ausmachen. Der größte Teil der Flächen (Straßen, Parks und Plätze) sei ohnehin in städtischem Besitz. Landwirte in Außenbereichen zahlen bereits heute die Gebühr für ihre Flächen.

Ob die Kosten für den Winterdienst künftig über die Grundsteuer finanziert werden sollen, ließ die Politik offen. Zunächst will man das nicht, für das Jahr 2021 könnte es aber wieder Thema werden. Die Änderung soll vor allem zu einer Verwaltungsvereinfachung beitragen. Der Kämmerer betonte, dass die Bürger durch eine Umlage des Winterdienstes auf die Grundsteuer nicht zusätzlich belastet würden, die Gebühr für die Straßenreinigung würde entsprechend geringer ausfallen. Grundstückseigentümer müssten mit einer Erhöhung der Grundsteuer von weniger als zwei Prozent rechnen. rei

(rei)