Grundsteuer: Kämmerer blicken gespannt nach Berlin

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte weitreichende Folgen für die Kommunen haben.

Foto: Kurt Lübke

Kempen/Grefrath. Die Gesetzgebung der Grundsteuer muss verändert werden. Das Bundesverfassungsgericht hält die Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig und völlig überholt. Deshalb muss der Bund nun bis 2019 eine Neuregelung auf die Beine stellen. Und die Kämmerer in den einzelnen Kommunen sind gespannt wie diese aussehen wird. Schließlich ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden.

„Ich bin sehr gespannt, wie lange der Prozess nun dauern wird“, sagt Kempens Kämmerer Jörg Geulmannn. Auf der einen Seite verlange das Gericht bis 2019 Veränderungen, auf der anderen Seite prognostiziere die Bundesregierung eine Bearbeitungszeit von zehn Jahren. „Entweder muss also eine schnelle Umsetzung her, damit alle Klarheit haben“, so Geulmann. „Oder den Kommunen muss für die Übergangszeit eine Ausgleichszahlung zugesichert werden.“ Geulmann interpretiert das Urteil nämlich so, dass die Grundsteuer ab 2020 nach den bisherigen Kriterien nicht mehr erhoben werden darf.

Wie in anderen Kommunen auch ist die Grundsteuer in Kempen ein elementarer Bestandteil der Einnahmen im Haushalt. Für 2018 kalkuliert Geulmann mit Einnahmen von 6,2 Millionen Euro. Sechs Millionen davon entfallen auf die Grundsteuer B (Privatgrundstücke etc.), 200 000 Euro auf die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe). Die Hebesätze liegen in Kempen derzeit bei 440 (B) und 290 (A).

Für eine Prognose, wie sich die Steuer für die Kempener Grundstückseigentümer nach dem Urteil verändern könnte, ist es nach Angaben von Geulmann noch zu früh. Das Bundesverfassungsgericht hält die aktuelle Praxis unter anderem deshalb für überholt, weil vergleichbare Grundstücke und Gebäude verschiedener Baujahre völlig unterschiedlich bewertet werden — zum Beispiel, weil aus einem Arbeiterstadtteil über Jahrzehnte ein teures In-Viertel geworden ist.

Mit Blick auf die gestiegenen Grundstückspreise in Kempen könnte es da durchaus sein, dass auch die Grundsteuerabgaben steigen müssten. „Aber für eine tatsächliche Einschätzung ist es viel zu früh“, schränkt Geulmann ein.

Grefraths Kämmerer Wolfgang Rive sagt, dass die Kommunen nun letztlich abwarten müssen, was passiert. „Es liegt ja nicht in unserer Entscheidungsgewalt“, sagt Rive, der sich Ende des Jahres in den Ruhestand verabschieden wird. Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass alle Grundstücke einzeln neu bewerten werden müssen, würde ein solcher Prozess mehrere Jahre dauern, so Rive.

Grefrath hat den Hebesatz für die Grundsteuer B für das laufende Haushaltsjahr von 445 auf 490 Prozentpunkte erhöht. „Die Änderungsbescheide an die Bürger müssen aber noch verschickt werden,“ so der Kämmerer. Für 2018 kalkuliert er mit Grundsteuer-B-Einnahmen von 2,3 Millionen Euro. Bei der Grundsteuer A (Hebesatz 290) liege man bei 72 000 Euro.