Hat Grefratherin ihr Kind erstickt?

Vor sechs Monaten war ein toter Säugling entdeckt worden. Prozess beginnt am 10. April. 24-Jährige ist wegen Totschlags angeklagt.

Foto: Jochmann

Grefrath/Kempen. Etwa sechs Monate nachdem in einem Haus in Grefrath ein totes Baby gefunden wurde, kommt es in diesem Fall nun zum Prozess. Die inzwischen 24-jährige Mutter des Säuglings muss sich ab 10. April vor dem Krefelder Landgericht wegen Totschlags verantworten. Die Justizbehörden rechnen mit einem längeren Prozessverlauf — bis Ende Mai sind mehrere Verhandlungstage terminiert.

Die Polizei hatte den leblosen Säugling, einen Jungen, bei einer gezielten Durchsuchung am Abend des 12. Oktober entdeckt — und zwar im Zimmer der damals 23-jährigen Frau im Haus ihrer Eltern (die WZ berichtete). Die rechtsmedizinische Untersuchung des Leichnams ergab damals, dass von einem Tod durch Ersticken auszugehen ist.

Offenbar war die Grefratherin am 12. Oktober mit Unterleibsblutungen ins Kempener Krankenhaus gekommen. Das erfuhr die WZ damals aus Kreisen der Ermittler. Im Hospital zum Heiligen Geist stellte sich heraus, dass sie kurz zuvor ein Kind geboren hatte — alleine zu Hause. Aufgrund der eingetretenen Geburtsfolgen habe sie intensivmedizinisch behandelt werden müssen, so die Behörden. Die verständigte Polizei fand dann in der Grefrather Wohnung das tote Baby. Das Kind sei nach der Geburt lebensfähig gewesen, hieß es aus Ermittlerkreisen.

Nach intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krefeld ist es nun zur Anklage gekommen. Die damals 23-jährige Grefratherin soll das Kind in ihrem Zimmer geboren haben. Ihr wird vorgeworfen, im Anschluss an die Geburt ein T-Shirt um den Hals des Kindes gewickelt zu haben. Das T-Shirt habe sie zusammengezogen. Dann habe sie den Säugling unter ihrem Bett versteckt, wo er erstickt sei.

Die Ermittlungen in dem Fall dauerten verhältnismäßig lange, weil die Angeklagte keine Angaben zur Sache machte. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft im Laufe der Ermittlungen mehrfach auf Anfrage der WZ. Auch im Umfeld der Grefratherin sei die Staatsanwaltschaft zunächst nicht zu konkreten Ermittlungsergebnissen gekommen, hieß es Mitte Dezember. Zum damaligen Zeitpunkt wurde ein Gutachter hinzugezogen. Das pyschiatrische Gutachten über die Angeklagte dürfte nun auch Bestandteil des Prozesses werden.

Die erste Verhandlung ist am 10. April um 13 Uhr im Krefelder Landgericht. tkl