Vater von totem Säugling ist „zutiefst schockiert“

Am Dienstag wurde der Prozess gegen eine 24-Jährige aus Grefrath fortgesetzt. Sie soll ihr Neugeborenes erstickt haben.

Vater von totem Säugling ist „zutiefst schockiert“
Foto: Weihrauch/dpa

Grefrath/Krefeld. „Es hat mich zutiefst schockiert und ich trauere da auch heute noch drüber“, sagte ein 21-jähriger Viersener am Mittwoch vor dem Krefelder Landgericht. Der junge Mann ist der Vater eines Jungen, der laut medizinischem Gutachter nur rund 30 Minuten zu leben hatte.

Seine Mutter aus Grefrath muss sich seit Mitte April wegen Kindstötung vor dem Schwurgericht verantworten. Sie soll das Kind im Oktober 2017 in der elterlichen Wohnung geboren haben. Unmittelbar im Anschluss an die Geburt habe sie ein T-Shirt um den Hals des Jungen gewickelt, es zusammengezogen und den Säugling unter ihrem Bett versteckt. Dort sei das Kind erstickt.

Zutrauen würde er das seiner Ex-Freundin eigentlich nicht, so der Kindsvater. Er habe die Angeklagte im Dezember 2016 zum ersten Mal in Mönchengladbach beim Ausgehen getroffen. Da habe man Nummern ausgetauscht und sei später auch zusammengekommen. „Ich habe A. als ein sehr, sehr liebes Mädchen kennengelernt.“ Schon nach knapp zwei Monaten war die Beziehung aber wieder vorbei. Die Trennung sei aus persönlichen Gründen von ihm ausgegangen, so der Viersener.

Später habe er es sich aber noch einmal anders überlegt und versucht, wieder mit ihr zusammenzukommen. Das habe die Angeklagte aber nicht mehr gewollt.

Die 24-Jährige habe mit der Pille verhütet, zumindest hatte sie ihm das gesagt, sagte der Viersener im Zeugenstand. „Ich hatte da Vertrauen“, so der 21-Jährige.

Während der Vernehmung des Zeugen blickte die Angeklagte dauerhaft nach unten. Nicht einmal trafen sich die Blicke der Beiden.

Nach dem Beziehungsende im Februar 2017 habe es nur noch Kontakt per Handynachrichten gegeben. Von einer Schwangerschaft sei dabei nie die Rede gewesen.

Auch auf der Arbeitsstelle der 24-Jährigen wusste niemand etwas von der Schwangerschaft. Sie machte eine Ausbildung zur Altenpflegerin in einem Kempener Seniorenheim. „Sie hatte zwar schulische Defizite, war aber praktisch eine gute Schülerin“, sagte die Pflegedienstleiterin des Hauses vor Gericht. Bei einer Schwangerschaft hätte sie zwar in der Ausbildung pausieren müssen, aber danach einfach weiter machen können. Probleme habe es nicht gegeben.

Die gab es erst nach der Geburt. Da wurden nämlich zwei Fentanyl-Schmerzpflaster im Zimmer der Angeklagten gefunden, die eigentlich für eine Patientin im Altenheim bestimmt waren. Die Pflegedienstleiterin konnte sich das nur damit erklären, dass die Angeklagte diese entwendet haben muss.

Das Verfahren soll noch bis mindestens Anfang Juli dauern. Es wird auch noch ein Sachverständiger zur Frage der Schuldfähigkeit der jungen Frau gehört werden.